Patient*innen-Daten in Gefahr!

Telematikinfrastruktur (TI) - was heißt das?

Die neuen Gesundheitskarten (G2), die alle von Euch/Ihnen schon besitzen, sind Teil der künftig geplanten Speicherung von Patienten*innen-Daten in einer zentralen “Cloud”. Das bedeutet, dass Daten auf zentralen Servern außerhalb der Praxis gespeichert werden sollen. Seit letztem Jahr wurden Ärzt*innen gesetzlich verpflichtet, sich sogenannte Konnektoren zuzulegen, die dann beim Einlesen der Gesundheitskarte eine online-Verbindung zur „Cloud“ herstellen. Derzeit wird dabei nur überprüft, ob Ihr/Sie auch wirklich versichert seid/sind.

Ab 2021 soll dann die elektronische Patienten*innenakte kommen. Darin werden - vorerst freiwillig - Diagnosen, Medikamente, Impfungen usw. festgehalten. Die Daten sollen in der “Cloud” zentral gespeichert werden, alle Behandler *innen sollen damit Zugriff auf diese Gesundheitsdaten bekommen.

Die Sicherheit dieser Daten auf zentralen Servern ist nicht gewährleistet. Das Interesse an diesen hochsensiblen und persönlichsten Daten ist für unbefugte Dritte (Versicherungen, Pharmaindustrie, Arbeitgeber, Staat) riesig. Sämtliche seriöse IT-Spezialisten sind davon überzeugt, dass diese Daten vor Hacker-Angriffen nicht ausreichend zu schützen sind. In letzter Zeit gab es schon zahlreiche Fälle, in denen gezeigt wurde (z.B. vom ChaosComputerClub), wie leicht angreifbar die IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen ist.

Wir machen da nicht mit,

  • weil das Risiko für den Zugriff Dritter auf eure/Ihre Patient*innen-Daten zu hoch ist. Wir nehmen das Arztgeheimnis ernst und sehen uns in dieser Hinsicht auch unserem ärztlichen Eid verpflichtet, vorhersehbaren Schaden von unseren Patient*innen abzuwenden.

  • weil es keine seriöse Studie gibt, die belegt, dass die Versorgung bzw. Lebensqualität der Patient*innen dadurch verbessert wird. Ein Medikament würde bei dieser Studienlage niemals zugelassen werden.

  • weil es skandalös ist, dass die Speicherung völlig undemokratisch ohne Zustimmung der Bevölkerung geplant wurde und die immensen Kosten großteils über die Krankenkassenbeiträge gedeckt werden. Der medizinische Nutzen des TI-Projekts ist nicht nachgewiesen, der Nutzen für die IT-Industrie allerdings gigantisch, im Sinne einer unerschöpflichen Geldquelle.

Daher haben wir uns diesen Konnektor trotz der gesetzlichen Verpflichtung und trotz der Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung dafür (also Geld aus dem Solidartopf finanziert durch Krankenversicherungsbeiträge) nicht gekauft und den Anschluss verweigert.

Seit Anfang 2019 werden wir dafür mit einem nicht unerheblichen Honorarabzug bestraft.

Nur mit Aufklärung und gemeinsamem Widerstand lässt sich dieses datenschutzrechtlich gefährliche und teure Projekt stoppen.

 

Euer Praxiskollektiv

 

 

 

 

Aktuelles zum Datenschutz im Gesundheitswesen:

MUSTER: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte
Widerspruch-elektronische-Patientenakte.[...]
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April 24

 

 
   Quelle: Multipolar
Während die WHO-Planungen für künftige Pandemien im Fokus der kritischen Öffentlichkeit stehen – Stichwort Pandemievertrag –, sind entsprechende Beschlüsse und Vorhaben auf EU-Ebene weitgehend unter dem Radar der Aufmerksamkeit geblieben. Dabei gehört die Europäische Union zu den treibenden Kräften einer Umgestaltung der Gesundheitspolitik, bei der die Überwachung der Bevölkerung und eine weiter zentralisierte Machtausübung im Mittelpunkt stehen. Ein chronologischer Überblick.
...
 
Welche Daten werden in die digitale Überwachungsplattform eingespeist? Es handelt sich um „die automatisierte Erhebung von Überwachungs- und Labordaten“, „einschlägigen nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aus einer zuvor festgelegten und genehmigten Liste von elektronischen Gesundheitsakten und -datenbanken“, der „Medienbeobachtung“ sowie Daten, die für die Sekundärnutzung durch Pharmaindustrie oder Regierungen zur Verfügung stehen. Künstliche Intelligenz wird genutzt „zur Validierung, Analyse und automatisierten Meldung“ der Daten (VO2022/2371 Art. 14, Abs. 2). Um jederzeit über potentielle Gesundheitsrisiken informiert zu sein, darf das ECDC vielfältige moderne digitale Technologien nutzen, „darunter digitale mobile Anwendungen, Modelle künstlicher Intelligenz, weltraumgestützte Anwendungen oder andere Technologien zur automatisierten Kontaktnachverfolgung“. „Gegebenenfalls“ soll der Datenschutz berücksichtigt werden (VO2022/2371 Art. 14).
 
Hinter den nicht abschließend aufgeführten abstrakten Begriffen der Verordnung kann man sich bekannte und neue Datenquellen vorstellen: die elektronischen Patientenakten, digitale Testnachweise und Impfzertifikate, Satellitendaten für Risiken im Zusammenhang mit One-Health oder Naturkatastrophen, GPS-Daten zur Kontaktverfolgung, Warn-Apps zur Identifikation von Infektionsketten, die Auswertung von Mobilitätsdaten von Handynutzern, die von Telekommunikationsanbietern erhoben werden, Abwassermonitoring, Systeme der Telemedizin und Fernüberwachung (Sensoren, Wearables oder mobile Apps, Überwachungsdaten von Kranken, die in Clouds abgespeichert werden), Suchanfragen über Internetsuchmaschinen, Modellierungen von Infektionswellen und Inzidenzen.
 
Weitere digitale Datenquellen könnten in Zukunft erschlossen werden: Die EU-Kommission arbeitet an „Digital Travel Credentials“. Geplant ist, Reisedokumente nur noch in digitaler, biometrischer Form auszugeben. Bei Grenzübertritten soll „ein ‘umfassender Abgleich biometrischer Daten’ (erfolgen). Die EU baut dafür bereits seit einigen Jahren eine Biometrie-Superdatenbank über alle IT-Systeme im Sicherheitsbereich hinweg auf.“
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Fazit und Einordnung

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Als allgemeine Methode der Prävention von Gesundheitsgefahren wird ein technokratisches Verständnis von Gesundheit und Krankheit etabliert, dem ein einfaches Reiz-Reaktions-Schema zugrunde liegt. Daten entscheiden über den Schweregrad einer Epidemie, nicht die tatsächliche Krankheitslast oder Behandlungsbedürfnisse in der Bevölkerung. Die menschliche Wahrnehmung wird ersetzt durch die ‚Wahrheit der Daten‘, die die Wahrnehmung der Realität bestimmt und als Legitimation für Anti-Epidemiemaßnahmen dient. Das lässt sich schon für die Corona-Zeit feststellen. Veröffentlichungen des RKI ist zu entnehmen, dass sich die Covid-19-Wellen im März/April 2020 sowie im September/Oktober 2020 in den bestehenden Überwachungssystemen für Infektionskrankheiten nicht abbilden, „da sich die COVID-19-Fallzahlen noch in einer Größenordnung bewegen, die noch unterhalb des ‘syndromischen Radars’ liegt.“ Der Hintergrund für Lockdowns, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen war, die Inzidenzen und Risikobeurteilungen nach Infektionsschutzgesetz auf der Zahl positiver PCR-Tests, das heißt Labordaten, zu gründen und nicht auf der Zahl von (schwer) Erkrankten. Im RKI-Wochenbericht vom Dezember 2022 heißt es: „Im Meldesystem nach Infektionsschutzgesetz werden alle gemeldeten SARS-CoV-2 laborbestätigten Fälle erfasst (…) [Zu] einer deutlichen Zirkulation von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung [kam] (…) es in Deutschland erst mit dem Auftreten der Omikron-Linien“.
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Eine grundsätzliche Kritik an einer auf ‚Datenwahrheit‘ und ‚Predictive Modelling‘ basierenden Gesundheitspolitik scheint angeraten: Der Geograph mit Arbeitsschwerpunkt Politische Geographie, Macht und Raum sowie Biopolitik, Henning Füller, betont in seiner Analyse „Steuerung aus den Daten selbst?“:
„Es geht um eine Kritik an dem mit datenbasierter, prädiktiver Analyse verbundenen Modus der Wahrheitsfindung“. (1)
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Die britische Professorin für Ethik und Digitale Kultur, Btihaj Ajana fordert zu fragen, „wie sich diese Messtechnologien auf unsere ontologische Existenz, unser Sein und unsere Beziehungen sowie auf das, was uns zu Menschen macht, auswirken“:
 
„Warum müssen wir überhaupt 'vorhersagen'? Ist die Vorhersage nicht eine Form der Kontrolle, und ist die Kontrolle nicht eines der Probleme – dieser Wille, die Welt um jeden Preis zu beherrschen, auch um den Preis des Lebens, der nur dazu führt, dass der Horizont unserer möglichen Zukunft verschlossen bleibt?“
 
 

 

 

 

März 24

 

 

 

   Quelle: tagesschau
Zum letzten Mal legt Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter seinen Jahresbericht vor. Darin übt er erneut Kritik an der Digitalisierung der Patientenakte. Doch das ist nicht seine einzige Beanstandung.
Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat seine Kritik am im Februar verabschiedeten Gesetz zur elektronischen Patientenakte verstärkt. Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, sie lehnten es für sich aktiv ab. Diese Widerspruchslösung greife erheblich in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung ein, so Kelber.
In seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, den der Datenschutzbeauftragte heute an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergab, fordert Kelber, ein automatisches Befüllen der Patientenakte dürfe es nur mit unkritischen Daten geben. Für alles andere sollte eine Einwilligung der Versicherten nötig sein. “Dies gilt insbesondere für Daten, deren Bekanntwerden zu erheblichen Gefährdungen für die Rechte der Versicherten führen, etwa, weil sie Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung geben können, darunter Daten zu HIV-Infektionen, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen“, so der Bericht. Zwar begrüße er die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege, so Kelber, allerdings müsse diese datenschutzkonform ablaufen.  
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Und:
 
   Quelle: Tagesspiegel
Wer einen Termin in der Charité braucht, soll ihn künftig beim Portal Doctolib buchen müssen. Die Kooperation ruft große Bedenken der Datenschützer hervor.
Die Berliner Charité plant eine tiefgreifende Zusammenarbeit mit dem von Datenschützern seit Jahren massiv kritisierten Unternehmen Doctolib. Wie ein Sprecher des Klinikums dem Tagesspiegel bestätigte, hat der französische Konzern eine EU-weite Ausschreibung für die Entwicklung und den Betrieb des Patientenportals in Europas größter Universitätsklinik gewonnen.
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/datenschutzer-warnen-vor-kooperation-berliner-charite-vergibt-patientenportal-an-doctolib-11398292.html

 

 

 

 

Februar 24

 

 

 

 

Jurist empfiehlt Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte

   Quelle: MDR
Ab 2025 soll in Deutschland jeder eine elektronische Patientenakte bekommen. Unser Hörer Roland Lehmann hat uns dazu gleich mehrere Fragen geschickt: Ihn interessiert vor allem, ob ein Arzt ihn zur Nutzung der ePA zwingen kann und wer für den Datenschutz zuständig ist. Tatsächlich haben Patienten die Möglichkeit, der Anlage dieser Akte zu widersprechen. Gründe zum Widerspruch sehen Kritiker auch im Datenschutz.
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https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/elektronische-patientenakte-sicherheit-widerspruch-100.html

 

Dazu:

MUSTER: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte
Widerspruch-elektronische-Patientenakte.[...]
PDF-Dokument [27.0 KB]

 

 

 

 

 

Worum es geht:

Die Bundesregierung vernetzt per Gesetz alle Arzt- und Zahnarztpraxen, alle Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Therapeuten miteinander. Jede Einrichtung muss sich dazu an eine Datenautobahn, Telematikinfrastruktur (TI) genannt, anschließen. Wer nicht mitmacht, muss Strafe bezahlen.

Die Politik spricht von Digitalisierung des Gesundheitssystems. Gemeint ist aber Vernetzung; digitalisiert sind die Einrichtungen ja alle.

Unsere Krankheitsgeschichten, Befunde, Diagnosen, Medikamente sollen in einer elektronischen Patientenakte zentral gespeichert werden. Über die Datenautobahn werden sie allen anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Gespeichert wird das ganze auf zentralen Servern oder Clouds privater Firmen wie IBM.

Bundesregierung, Krankenkassen und private Firmen wollen diese Daten nutzen, es geht um Geld.

Bisher haben Ihre Ärztin oder Ihr Arzt alles über Ihre Krankengeschichte entweder auf Papier oder in den Praxiscomputer geschrieben. Die Akten mussten 10 Jahre aufbewahrt werden und wurden dann geschreddert oder endgültig gelöscht. Einmal im Quartal verschicken alle Ärzte ihre Abrechnung mit verschlüsselten Diagnosen an die Krankenkasse, über eine gesicherte Verbindung, VPN oder virtuelles privates Netzwerk genannt.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dürfen nichts über ihre Krankengeschichte erzählen, weder Ihrem Arbeitgeber, noch Angehörigen, noch sonst jemandem. Das ist die Schweigepflicht. Ohne Schweigepflicht könnten Patientinnen und Patienten ihren Ärzten und Therapeuten nicht alles erzählen. 

Angeblich sollen die Daten der elektronischen Patientenakte sicher sein. Das glauben wir aber nicht. Auf der ganzen Welt passieren immer wieder Datenlecks. z. B. landeten in Finnland 40 000 psychotherapeutische Diagnosen und Sitzungsprotokolle im Internet. Die Menschen wurden und werden damit erpresst. Immer wieder liest man von solchen Datendiebstählen. Damit lässt sich viel Geld erpressen oder Geheimnisse ausspähen.

Zentral gespeicherte Daten sind nie sicher. Krankheitsdaten im Internet sind für alle Betroffenen eine Katastrophe, denken Sie nur an Arbeitgeber, Kreditanfragen, Lebensversicherungen, beschämende Veröffentlichung u.s.w..

Seit Mitte 2021 bieten Krankenkassen die elektronische Patientenakte ihren Versicherten an. Da sollen all Ihre Befunde gesammelt werden die auf zentralen Rechnern gespeichert werden.

Wollen Sie das? Sie können sich entscheiden. Die elektronische Patientenakte ist für Patienten noch freiwillig (das soll sich laut Koalitionspapier in Zukunft ändern – opt-out Regelung) .

Wir wollen das nicht, wir zahlen sogar Strafe, weil wir Ihre Daten schützen wollen und uns nicht an die Datenautobahn, (Telematikinfrastruktur) angeschlossen haben bzw. uns gegen die Befüllung der elektronischen Patientenakte zur Wehr setzen. Wir halten dieses System für völlig überteuert, sehr unsicher und völlig nutzlos für Patienten und therapeutisch Tätige.

Wir wollen das nicht! Deswegen wollen wir Sie informieren.

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https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/#

 

 

 

 

 

Die elektronische Patientenakte kommt – ein Widerspruchsrecht soll es nicht geben. Und die nächste Entmündigung droht beim Thema Organspende: Denn man wird dazu gezwungen, sich mit einer Organspende befassen zu müssen.
   Quelle: Bernd Hontschik Overton Magazin
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein persönlicher Datenspeicher, der die Patient:innen ein Leben lang begleitet. Die ePA ist über Apps abrufbar, die bis Anfang 2025 von den Krankenkassen kommen sollen. Was in diese Akte kommt und wer darauf Zugriff haben kann, sollen die Patient:innen selbst bestimmen können. Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen sollen damit verhindert werden. Die verschlüsselten Daten sollen der Politik, der Wissenschaft, den Krankenkassen und der Pharmaindustrie für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt viel Kritik an der geplanten ePA. Besonders hervorheben muss man aber die sogenannte „opt-out-Regelung“: Während man bisher seine Teilnahme an der ePA aktiv kundtun musste (opt-in), was der normalste aller Vorgänge im täglichen Leben ist, gilt für die neuen Gesetze die opt-out-Regelung. Untätigkeit bedeutet Zustimmung. Jede und jeder muss eine ePA anlegen, es sei denn, man hat bei seiner Krankenkasse schriftlich Widerspruch eingelegt. Opt-out-Regelungen kommen immer dann zum Zuge, wenn das Volk nicht so pariert, wie es die Regierung will.
Die nächste opt-out-Regelung ist schon in Sicht: bei der Organtransplantation. Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, der hat automatisch zugestimmt. Ein Recht auf Enthaltung oder gar Nichtbefassung gibt es nicht mehr. Das ist schlicht und einfach eine Entmündigung und hat mit informationeller Selbstbestimmung nichts mehr zu tun. Und noch viel schlimmer ist, dass Ausschüsse des Europäischen Parlaments im November 2023 für die Schaffung eines “Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space – EHDS) gestimmt haben, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen von EU-Bürger:innen zusammengeführt werden sollen. Ein Widerspruchsrecht der Patienten gegen diese europäische ePA gibt es nicht. Damit wird opt-in oder opt-out zu einer unerheblichen Spielerei. Man ist dabei, ob man will oder nicht, und man kann dem nicht entkommen: eine Zwangs-ePA. Von einer informationellen Selbstbestimmung kann keine Rede sein.
Ist das vierzig Jahre alte Verfassungsgerichtsurteil im Gesundheitswesen nicht mehr gültig?
 

 

 

Januar 24

 

 

 

Halbzeit für den Minister der Herzen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens als Fetisch

   Quelle: Frankfurter Rundschau; Samstag, 30.12.2023 „Dr. Hontschiks Diagnose“

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Lauterbach hat als Minister in vergangenen zwei Jahren ein Feuerwerk veranstaltet, wie es die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre zuvor noch nicht gesehen hat. Ein Krankenhaustransparenzgesetz, seiner „revolutionären“ Krankenhausreform vorgeschaltet, und eine Digitalisierung des Gesundheitswesens, wie sie trotz Milliardeninvestitionen bisher nicht gelungen war, so lauteten seine Versprechungen. Das eRezept, die eKrankschreibung waren ihm nur kleine Schritte

auf dem Weg zu einem Digitalgesetz, einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und zu einer elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie der Deutsche Bundestag inzwischen tatsächlich

beschlossen hat.

Bei seiner Rede im Plenum sprach Lauterbach von einem „Quantensprung“. Die ePA sei als ein persönlicher Datenspeicher aller Gesundheitsdaten und lebenslang für alle gedacht.

Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist automatisch dabei, opt-out nennt man diese moderne Entmündigung.

Außerdem sei die ePA ein Durchbruch für die Forschung, denn die verschlüsselten Daten werden der Politik, der Wissenschaft, den Krankenkassen und der Pharmaindustrie für wissenschaftliche

Zwecke zur Verfügung gestellt. Ob das wirklich ein Quantensprung  ist, das ist die Frage. Man kann das bewundern, man kann das bezweifeln.

 

Aber spätestens seit einem Interview, das Karl Lauterbach im November 2023 dem Spiegel gegeben hat, nehmen die Zweifel überhand. Allen Ernstes sagte er über die Vorteile der ePA in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI): „Wenn ich als Arzt mit einem Patienten spreche, habe ich bereits seine alten Befunde im Computersystem. Ich frage: Wie fühlen Sie sich? Die ganze Zeit hört eine Spracherkennungssoftware zu und überträgt die Stichpunkte, die wichtig sind, in die elektronische

Patientenakte ... (Ich) kann mit der KI über meine eigene ePA sprechen. Sie kann mir Empfehlungen geben, und ich kann sie fragen, ob bei meiner Behandlung vielleicht Fehler gemacht worden sind.“

Mir bleibt die Spucke weg. Als Arzt kann ich dazu nur sagen: Wer hat diesen Mann von der Leine gelassen, der von der Arzt-Patient-Beziehung und der Alltagsmedizin nicht die Spur

einer Ahnung zu haben scheint? Für die medizinische Arbeit ist das alles entweder völlig unbrauchbar, oder es handelt sich nicht mehr um Medizin. Wenn die Probleme in der Realität überhand nehmen, dann flüchtet man in die Digitalisierung, die alle Probleme löst und fast zu einem Objekt religiöser Verehrung wird. Dieser virtuelle Unfug macht die Digitalisierung zu einem Fetisch.

 

Im realen Gesundheitswesen knirscht es aber an allen Ecken und Enden. Krankenhäuser wurden reihenweise in die Insolvenz getrieben. Für Arztpraxen finden sich keine Nachfolger, stattdessen entstehen investoren-, sprich profitgetriebene Medizinische Versorgungszentren. In den Apotheken mangelt es an Medikamenten hinten und vorne. Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal in den Kliniken hat inzwischen katastrophale Ausmaße angenommen. Da kann der Herr Lauterbach

noch so lange mit seiner Künstlichen Intelligenz plaudern. Es wird nichts helfen.

chirurg@hontschik.de        www.medizinHuman.de

https://www.fr.de/panorama/halbzeit-fuer-den-minister-der-herzen-92751241.html

 

 

 

Dezember 23
 
 
 
   Quelle: Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im EU-Parlamen
Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments LIBE und ENVI haben heute für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers zusammengeführt werden sollen. Im Vergleich zu den bisherigen Digitalisierungsplänen der Bundesregierung soll das Widerspruchsrecht der Patienten gegen die Patientenakte entfallen.
 
Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte verpflichten, eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen (Artikel 7). Ausnahmen oder ein Widerspruchsrecht sind auch für besonders sensible Krankheiten und Therapien wie psychische Störungen, sexuelle Krankheiten und Störungen wie Potenzschwäche oder Unfruchtbarkeit, HIV oder Suchttherapien nicht vorgesehen. Der Patient soll nur Zugriffen auf seine elektronische Patientenakte durch andere Gesundheitsdienstleister widersprechen können, solange kein Notfall vorliegt (Artikel 3 (9)).
 
"Die von der EU geplante Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit zieht unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten nach sich und droht Patienten jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen zu berauben“, kritisiert Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments. „Das ist nichts anderes als das Ende des Arztgeheimnisses. Haben wir nichts aus den internationalen Hackerangriffen auf Krankenhäuser und andere Gesundheitsdaten gelernt? Wenn jede psychische Krankheit, Suchttherapie, jede Potenzschwäche und alle Schwangerschaftsabbrüche zwangsvernetzt werden, drohen besorgte Patienten von dringender medizinischer Behandlung abgeschreckt zu werden – das kann Menschen krank machen und ihre Familien belasten! Deutschland muss endlich auf die Barrikaden gehen gegen diese drohende Entmündigung der Bürger und Aushebelung des geplanten Widerspruchsrechts! Und im Europäischen Parlament werde ich dafür kämpfen, dass meine Fraktion per Änderungsantrag im Dezember das gesamte Parlament über diese drohende digitale Entmündigung entscheiden lässt.“
 
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, kommentiert: “Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei allerdings nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecke vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig. Dies würde eine gewisse Entscheidungshoheit jedes Menschen über die persönlichen Daten ermöglichen. Wird allerdings nicht einmal ein Opt-Out Verfahren (aktiver Widerspruch) etabliert, so bedeutet dies letztlich die Abschaffung der Vertraulichkeit jeglicher medizinischer Information. Und das obwohl Ärzte in Deutschland gemäß § 203 StGB berufsständisch zurecht der Schweigepflicht unterliegen, wie u.a. auch Rechtsanwälte. Dieser Schutz unserer privatesten Informationen und das Recht auf vertrauliche Versorgung und Beratung stehen jetzt auf dem Spiel."
 
 
 
 
November 23
 
 
World Health Summit und Digitalisierung
 
 Von 15. bis 17. Oktober trafen sich in Berlin 4.000 Teilnehmer aus 100 Ländern zum World Health Summit.  Financiers sind neben Regierungen private Konzerne und deren Stiftungen. Die Teilnehmer zogen bizarr anmutende Lehren aus der Corona-Pandemie, hatten Neuigkeiten zum WHO-Pandemievertrag und trieben gefährliche Pläne voran. Alles offenbar zu unwichtig, um in den etablierten überregionalen Medien nennenswerten Niederschlag zu finden.
   Quelle: Norbert Häring
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8. Gesundheitsdaten nicht anonymisieren
Karl Lauterbach, Jens Spahn und andere Werber für die angeblich so dringende Digitalisierung des Gesundheitswesens – auch gegen den Willen der Ärzte und Patienten – werden nicht müde, uns zu versichern, wie gut die Daten und die Privatsphäre der Patienten dabei geschützt würden.
Fernab der Öffentlichkeit, in den Tagungsräumen des Weltgesundheitsgipfels, klang das nach einem Bericht von Heise offenbar ganz anders. Dort traten eine Charitè-Vertreterin und andere dafür ein, Gesundheitsdaten von Individuen zusammenzuführen und nicht zu anonymisieren. Das sei auch international der Weg, der gegangen werde.
Die Daten müssten dabei aber natürlich, so gut es in diesem Rahmen ginge, geschützt werden. Deutschland solle da den Vorreiter machen. Dass sich aber Daten, die in Datenbanken gespeichert sind, die an das Internet angeschlossen sind, nicht wirksam vor Hackern schützen lassen, haben diverse Hacks von Gesundheitsdaten der letzten Jahre gezeigt. Im Gesundheitswesen ist das Vorhaben, die Daten wirksam zu schützen, besonders schwierig, weil alle Gesundheitsdienstleister und Versicherer in Europa nach den verfolgten Plänen prinzipiell eine Zugriffsmöglichkeit haben sollen.
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dazu auch:

 

Wie KI die globale Gesundheitslast senken kann

Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz werden zunehmend Teil des Alltags – das gilt auch für die Gesundheit. Die Gesundheitsdaten vieler Menschen auszuwerten bietet die Chance, dem Einzelnen eine gezielte personalisierte Versorgung zukommen zu lassen. Dabei müssen Risiken beachtet und Lehren aus vergangenen Fehlern gezogen werden.

  Quelle: FAZ

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Daten für die Forschung nutzen

Was sind die Eigenschaften, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens so mächtig wirken lassen?

Erstens liegen Patientendaten zurzeit in verschiedenen Silos vor: in medizinischen Registern, im ambulanten und stationären Sektor, bei Krankenkassen und so weiter.
Viele Analysen, beispielsweise zum langfristigen Erfolg einer Therapie oder der Vorbeugung von Krankheiten, können somit nicht übergreifend ausgewertet werden. Würden Patientendaten in einem integrierten Gesundheitssystem zwischen Leistungserbringern und Wissenschaftlern sicher ausgetauscht, würde das mehr Wissen zum Nutzen gesunder als auch erkrankter Menschen generieren. Denn Forschung auf dieser umfänglichen Datenbasis kann hochwertige Gesundheits- und Präventionsempfehlungen erarbeiten.

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https://www.faz.net/asv/digitalisierung-und-ki-in-der-medizin/wie-ki-die-globale-gesundheitslast-senken-kann-19250967.html

 

 

 

 

September 23

 

 

 

"Nackt in der Gesundheitscloud - Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden"
Quelle: Norbert Häring
Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger - und uns alle gesünder. Zudem sei die Digitalisierung des Gesundheitssystems alternativlos, denn ohne sie werden unsere Gesundheitssysteme über kurz oder lang zusammenbrechen.
Geht es hier wirklich um unsere Gesundheit oder um andere Interessen?

https://odysee.com/@norberthaering:8/nackt-in-der-gesundheitscloud-wie-unsere:1
https://www.youtube.com/watch?v=OoYBXXubOdA&t=171s

 

 

 

August.23

 

 

 

Die europäische digitale Identität wird aktuell von Behörden und Ministerien in Zusammenarbeit mit Unternehmen konkretisiert und in Pilotprojekten in der Praxis erprobt. Während es in der analogen Welt bislang in Deutschland undenkbar wäre, dass staatliche Stellen ein Unternehmen wie Vodafone oder Apple mit dem Betrieb eines Einwohnermeldeamtes oder gar eines ganzen Rathauses in einer Gemeinde beauftragen, scheint dies in einem digitalisierten Staat zum Standardmodell zu werden.
   Quelle: Multipolar
 
Im April 2023 wurde gemeldet, dass die EU-Kommission Reisepässe abschaffen und durch biometrische Grenzkontrollen ersetzen wolle. Seit der Corona-Krise würden Bürger „den Einsatz kontaktloser Technologien als grundlegende Voraussetzung für ein sicheres und reibungsloses Reisen“ erwarten. Ebenfalls im ersten Halbjahr 2023 wurde begonnen, Anwendungen für eine europäische digitale Identität, genannt EUDI-Brieftasche (englische Bezeichnung: Wallet), in Pilotprojekten zu entwickeln und zu erproben. Die EUDI-Brieftasche solle „die digitale Identifizierung von Bürgern und Unternehmen beim Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in ganz Europa revolutionieren, indem sie ihr Smartphone auf sichere und bequeme Weise nutzen.“ Die digitale Identität solle auf Smartphones oder anderen digitalen Endgeräten gespeichert werden, die bislang bekannterweise meistens mit einer von den US-Konzernen Google, Apple oder Microsoft dominierten Softwareumgebung betrieben werden. Das Ziel der EU sei es, bis 2030 allen in der EU lebenden Menschen Zugang zu der EUDI-Brieftasche zu gewähren.
 
90 Millionen Euro werden bis Anfang 2025 in die Entwicklung der europäischen digitalen Identität durch Pilotprojekte investiert, davon etwa 50 Prozent von der EU-Kommission und 50 Prozent von 250 öffentlichen und privaten Organisationen. In vier Pilotprojekten werden seit Frühsommer 2023 elf Anwendungsfälle für digitale Funktionen der EUDI-Brieftasche in Kooperation von Staat und Privatunternehmen ausgearbeitet:
      * Zugang zu staatlichen Verwaltungsdiensten
      * Bereitstellung von Reisedokumenten (Reisepass, Visa)
      * Bereitstellung einer digitalen Fahrerlaubnis
      * Bereitstellung von Bildungsnachweisen (Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse)
      * Bereitstellung von Nachweisen beruflicher Identität (Betriebs- und Berufsausweise)
      * Zugang zu Sozialversicherungsleistungen
      * Bereitstellung von medizinischen Rezepten
      * Unterzeichnung von Verträgen
      * Registrierung von SIM-Karten für Mobilfunknetze
      * Eröffnung von Bankkonten
      * Ermöglichung von Online-Zahlungen
...
 
Private Infrastruktur bereits im Gesundheitswesen erprobt
 
Die Telematikinfrastruktur (TI) genannte digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens wurde 2019 mit der Drohung von prozentualem Honorarabzug für die Leistungserbringer eingeführt, wenn diese sich nicht daran anschließen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Gematik GmbH, bei der die Bundesregierung per Gesetz die Mehrheit der Stimmrechte von den Institutionen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens übernahm. Die Bundesregierung legt seitdem per Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Gematik die Einführung und Ausgestaltung neuer digitaler Dienste im Gesundheitswesen fest. Die technischen Anforderungen für neue digitale Dienste werden von dieser Firma spezifiziert. Die digitalen Dienste werden dann von Privatunternehmen entwickelt. Nach einer Zulassung durch die Gematik dürfen diese ihr kommerzielles Angebot am Ärzte, Kliniken und Apotheken innerhalb des gesicherten Netzwerks der TI anbieten.
 
Die Leistungserbringer werden durch Honorarabzug gedrängt, die neuesten digitalen Dienste bei den zugelassenen Unternehmen einzukaufen. In einer Datenbank der Gematik lässt sich recherchieren, welche Unternehmen bislang für welche Anwendungen der TI zugelassen wurden. So wurde der Auftrag für den Betrieb der TI an die Bertelsmann-Tochter Arvato vergeben.
 
Praxisausweis und Heilberufsausweis, die digital die Berechtigung eines Arztes oder anderer Leistungserbringer zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung nachweisen, werden nicht etwa durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ausgegeben, sondern ebenfalls durch Privatunternehmen, die von der Gematik zugelassen wurden. Die Ausgabe der offiziellen Ausweise erfolgt durch die Unternehmen gegen eine Gebühr, nachdem diese sich bei der KV die Berechtigung des Antragstellers haben bestätigen lassen. Für die elektronische Patientenakte sind auch zwei Jahre nach der Einführung bislang nur drei Unternehmen als Anbieter zugelassen, darunter der US-Konzern IBM. Die Gesundheitsdaten in den elektronischen Patientenakten lagern nicht etwa auf Servern der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern jeweils auf den Servern der zugelassenen Privatunternehmen, die von den Krankenversicherungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung beauftragt werden müssen.
 
Für eine ähnliche IT-Architektur und Aufteilung der Funktionen zwischen staatlichen, halbstaatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren bei der EUDI-Brieftasche spricht, dass auch die Integration von elektronischen Patientenkurzakten in die EUDI-Brieftasche angestrebt wird. Die Patientenkurzakte soll Daten wie Medikation, Impfungen, Vorerkrankungen, Laborbefunde und Krankenhausentlassungsberichte enthalten und europaweit verwendbar machen. Auch sind Ähnlichkeiten im Zeitplan der Weiterentwicklung der TI und der Einführung der europäischen digitalen Identität erkennbar. So werden Krankenkassen ab 2024 verpflichtet, an ihre Versicherten „auf Wunsch“ eine digitale Gesundheits-ID auszugeben, die ab 2026 die bisherige Versichertenkarte ablösen soll. Patienten können sich dann mit ihrem Smartphone und biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdruck) in einer Arztpraxis identifizieren, anstatt wie bislang mit der Versichertenkarte. Es wäre naheliegend, die Gesundheits-ID dann ab 2026 gleich in die EUDI-Brieftasche zu integrieren. Deshalb scheint es wahrscheinlich, dass die IT-Architektur der EUDI-Brieftasche zur Wahrung der „Interoperabilität“ an die Vorarbeiten im Gesundheitssystem mit seinen privatwirtschaftlichen Clouddiensten anknüpfen wird.
 
Risiken der Verschmelzung von staatlichen und kommerziellen Strukturen
 
Vermutlich werden sich die Beteiligten darauf einigen, die EUDI-Brieftasche als Kombination eines staatlichen und privatwirtschaftlichen „Ökosystems“ aufzubauen. Während es in der analogen Welt bislang in Deutschland undenkbar wäre, dass staatliche Stellen ein Unternehmen wie Vodafone oder Apple mit dem Betrieb eines Einwohnermeldeamtes oder gar eines ganzen Rathauses in einer Gemeinde beauftragen, scheint dies in einem digitalisiertem Staat zum Standardmodell zu werden. Wenn staatliches Verwaltungshandeln sich auf die Definition eines Leistungskataloges und die Zertifizierung von privatwirtschaftlichen Anbietern beschränkt, dann könnte es für Bürger in Zukunft zur Normalität werden, in ihrer Google- oder Apple-Wallet (wenn diese gemäß den Anforderungen der EUDI-Brieftasche zertifiziert wurden) ihre Ausweisdokumente zu verwalten, ihren Personenstand zu ändern oder ihren Umzug zu melden
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Strafen per Mausklick
 
Durch die Koppelung staatlicher und privatwirtschaftlicher Interessen bei der Digitalisierungsagenda profitieren beide Seiten: Behörden erhalten durch die Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge einen Zuwachs an Möglichkeiten, Daten der Bürger mit wenig Personalaufwand zu überwachen und auszuwerten. Strafen und Sanktionen bei Gesetzesüberschreitungen ließen sich per Mausklick verhängen und eintreiben. Auch sind in einem digitalisierten Staat verbesserte Steuerungsmöglichkeiten der Bevölkerung zum Erreichen von politischen Zielen gegeben. Um „Klimaziele zu erreichen“, ließe sich beispielsweise eine Reduzierung der Mobilität durch Deaktivierung von Zugtickets, Hotelbuchungen oder des digitalen Führerscheins sehr gezielt zu definierten Zeiten oder für definierte Berufsgruppen umsetzen. Die EUDI-Brieftasche wäre vermutlich auch die Infrastruktur, über die Bürger ein Konto mit digitalem Zentralbankgeld direkt bei der Notenbank einrichten und verwalten müssten. Es bestehen Missbrauchsmöglichkeiten seitens staatlicher digitaler Macht, Kritik an der Regierung und Demonstrationen ohne öffentliches Aufsehen durch Entzug von Mobilität oder Finanzierungsquellen zu unterbinden und Oppositionelle ohne Gerichtsprozesse einzuschüchtern.
 
Auf Seiten der Privatwirtschaft ermöglicht die Public-Private-Partnership bei der Digitalisierung des Staates Zugang zu neuen Geschäftsfeldern. In einem Oligopol der wenigen staatlich zertifizierten Anbieter können hohe Gewinnmargen erzielt werden. Ein komplizierter Zulassungsprozess ist für globale Konzerne einfacher zu bewältigen, so dass es für kleinere, regionale Mitbewerber schwierig sein dürfte, auf die „Vertrauensliste von Vertrauensanbietern“ zu gelangen. Die Auswertung der zentral gesammelten Bürgerdaten verspricht ebenfalls Vorteile gegenüber Wettbewerbern. Durch die Abhängigkeit staatlicher Institutionen vom digitalen Know-how der Privatwirtschaft lassen sich Gesetzesvorhaben zum eigenen Vorteil leichter beeinflussen.
 
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Veränderte Rolle des Staates
 
Die staatliche und privatwirtschaftliche Auswertung der EUDI-Brieftasche könnte Grundlage für Modelle der Verhaltenssteuerung sein, wie sie in Konzepten zu „Social Credit Scores“ oder „persönlichen CO2-Budgets“ beschrieben wurden. Bislang wenig beachtet wurde die grundlegende Veränderung staatlicher Strukturen und staatlichen Handelns durch die geplante Digitalisierungstransformation. Wenn hoheitlich-staatliche Verwaltungsakte nicht mehr in Gebäuden des Staates von Angestellten des Staates durchgeführt werden, sondern über Softwareumgebungen und Apps der Privatwirtschaft, gespeichert auf Servern der Privatwirtschaft, dann verändert sich auch die Rolle des Staates in der Gesellschaft. Von einer regulierenden Instanz, die unabhängig von privaten Profitinteressen das gesellschaftliche Zusammenleben gewährleisten soll, würde der Staat zu einer Art Zertifizierungsstelle, die operativ abhängig ist von den Privatunternehmen, die sie zertifiziert und beauftragt. Nachdem Public-Private-Partnerships seit den 1990er Jahren für vorherige staatliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte in Einzelfällen erprobt wurden – und in vielen Fällen zu Ungunsten der Bürger ausfielen –, wäre die Public-Private-Partnership vermutlich der Standard bei digitalisierten staatlichen Verwaltungsaufgaben.
 

 

 

 
Juli 23
 
 
  Quelle: netzpolitik.org
Karl Lauterbach plant eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwei Vorhaben sollen dafür den Weg ebnen: das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Wir veröffentlichen die Referentenentwürfe. Sie zeigen, dass die Reformen zulasten der Versicherten und des Datenschutzes gehen sollen.

Der Gesundheitsminister gibt sich zuversichtlich: „Wir werden das modernste Digitalsystem in Europa haben“. Das versprach Karl Lauterbach (SPD) vor wenigen Tagen auf der Data for Health Conference in Berlin.

Den rechtlichen Rahmen dafür sollen zwei lang erwartete Gesetze liefern: das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Wir veröffentlichen die Referentenentwürfe beider Gesetzesvorhaben im Volltext (Digitalgesetz, Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Als Drittes im Bunde soll noch das Digitalagenturgesetz folgen. Damit soll die Gematik, die für weite Teile der digitalen Gesundheitsinfrastruktur zuständig ist, zu einer Gesundheitsagentur werden.

Im Fokus steht aber zunächst der legislative Doppelschlag. Die Gesetze sehen vor, Gesundheitsdaten umfassend zu digitalisieren und zu nutzen. Sowohl Forschende als auch Krankenkassen sollen Zugriff auf die Daten erhalten. Für gesetzlich Versicherte heißt das: Sie müssen in Zukunft aktiv widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten genutzt werden. Bisher müssen sie in der Regel vorab zustimmen.

Dieser Paradigmenwechsel vom Opt-In zum Opt-Out geht zulasten der Versicherten – zumal grundlegende Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit weitgehend ungeklärt sind. Darüber hinaus bereitet der Minister nicht nur die Weitergabe der Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten an den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) vor, sondern er will eigenen Angaben zufolge auch den Datenhandel mit den USA ausbauen.

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

Die beiden vorliegenden Gesetze sollen dafür zunächst „bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung“ abbauen. Das DigiG nimmt dazu vor allem die digitale Gesundheitsversorgung in den Blick. Zentrale Vorhaben sind hier unter anderem die Elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Das GDNG hingegen regelt vor allem, wie Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen und bereitgestellt werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung der Gesundheitsdaten. Sie soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen und gebündelt sämtliche Informationen rund um die eigene Gesundheit speichern. Auf freiwilliger Basis können die Versicherten die ePA bereits seit dem 1. Januar 2021 nutzen. Das tut bislang allerdings nur ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten hierzulande. Das Ministerium hofft, dass es bis Ende 2024 rund 80 Prozent sein werden – dank Opt-Out-Verfahren. Denn wer dann keine ePA haben möchte, muss dem aktiv widersprechen.

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dazu:
 
  Quelle: Heise Online
Der Gesetzesentwurf für die Gesundheitsdatennutzung enttäuscht. Betroffenenrechte seien weithin ungeregelt, kritisieren Ärzteverbände und Datenschützer. […]
Es sei “alarmierend”, dass Krankenkassen auf Basis von Versichertendaten ihre Versicherten warnen können, falls sie in ihren Datenanalysen schwere Gesundheitsrisiken erkennen, sagt Markus Beier, Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes. Es soll in diesem Fall einen Hinweis geben, sich schnellstmöglich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden. Das aber “würde dazu führen, dass die Menschen eine unspezifische Warnung von ihrer Krankenkasse erhalten, die viele nachvollziehbarerweise verängstigen wird – ohne dass ersichtlich ist, worum es überhaupt geht.”
Für den Alarm seitens der Krankenkassen ist keine Einwilligung der betroffenen Versicherten nötig, der Entwurf sieht hier wie bei der elektronischen Patientenakte lediglich ein Opt-out vor.
 
 
dazu:
 
Petentin: Dr. med. Simone Connearn, Eickenbecker Str. 8, 48317 Drensteinfurt Fax: 02538-9412
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).
Begründung:
Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte  für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird.   Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? Das ist nicht akzeptabel.
Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern, wie auch anderen Nutzern Zugang zu diesen Daten gegeben werden.
Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen - damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Der IT-Konzern Bitmarck, Dienstleister für 80 Krankenkassen, wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.
 Zentrale Datenspeicher sind nie sicher - deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte  ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!
 

 

 

 

 

Juni 23

 

 

KI entscheidet nichts: „Künstliche Intelligenz“ ist ein Versteck für die Menschen dahinter
Die verbreitete Angst vor einer Machtübernahme der Computer ist kategorisch falsch und hochgefährlich. Sie lenkt von den Interessen ab, in deren Sinn diese Maschinen trainiert werden

Quelle: Der Freitag - Michael Andrick
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Computer reagieren, aber verstehen nicht
Der Begriff „Intelligenz“ war bisher für Lebendiges reserviert. Wenden wir ihn auf Maschinenlernen an, führt dies auf eine tiefe Frage: Was heißt es, etwas zu verstehen? Wie ist das Verstehen selbst zu verstehen? Denn Intelligenz, so sagt auch Prof. Walter, ist die Fähigkeit, zu verstehen.
Wer etwas versteht, der bringt seine Erfahrung – mal bewusst, mal intuitiv – unter Begriffe. Verstehen ist ein Urteilsgeschehen.
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Ist nun die Reaktion eines IT-Programms auf einen „Input“ Verstehen – Ausdruck von Intelligenz? Urteilen Computer, wenn sie ein Mäuse- von einem Katzenbild unterscheiden oder jemandem wegen einer Armut verheißenden Postadresse eine Autoversicherung verweigern? Nein.
Computerprogramme können eine Sortierung von Eingaben nach vorgegebenen Kriterien leisten. Aber die Anwendung dieser Kriterien durch das Programm ist die Ausführung eines elektronischen Reiz-Reaktionsschemas und kein Urteil, d.h. eine Entscheidung zwischen Interpretationsmöglichkeiten. Computer reagieren nur, sie verstehen nicht.
Das Ansehen des Begriffs „Intelligenz“ achtlos plaudernd auf Maschinen zu übertragen, hat kulturell weitreichende Folgen. Die leichtfertige Behauptung einer „künstlichen Intelligenz“ rückt zunächst außer Betracht, dass „KI-Systeme“ in Wahrheit maschinelle Funktionäre im Dienst der Interessen ihrer Entwickler sind. Treffen wir auf einen solchen elektronischen Apparatschik müssen wir uns fragen: „Was will wohl der Mensch hinter dir von mir?“
„Prometheische Scham“ und ihre Gefahren
Statt gesunder Skepsis prägt jedoch arglose Naivität die Alltagssprache. Angesichts angeblich „überlegener“ Maschinen-Kalküle gilt es bereits als ganz normal, z.B. zu sagen: „Die KI hat entschieden“, „bewertet das so“, „macht einen Unterschied zwischen x und y“ oder gar „Die KI will dies-oder-das“. So manövriert sich der Mensch in die irrige Fantasie hinein, intelligenzmäßig mit Maschinen zu konkurrieren.
Die unsaubere Anwendung des Begriffs „Intelligenz“ macht uns anfällig dafür, angesichts maschineller Perfektion das Selbstvertrauen der Vernunft einzubüßen. Günther Anders nannte dieses Syndrom „prometheische Scham“: Der Mensch fühlt sich seinen eigenen Technologien unterlegen und unterwirft sich ihre angeblichen „Forderungen“. Eine solche Haltung einzuüben, wird absehbar immer gefährlich für unsere Freiheit.

Das Prinzip nämlich, einer Maschine Muster beizubringen und sie diese dann nutzbringend anwenden zu lassen, ist auch politisch mächtig, wie man in China nicht nur an der radikalen, digital umgesetzten Corona-Politik erkennen konnte. Dort werden (nicht nur) über die Universal-App „WeChat“ Informationen über alle möglichen Vollzüge des Lebens ihrer Nutzer an einer Stelle gesammelt und gespeichert. In ihrer Summe erlauben diese Informationen eine gespenstisch genaue Profilbildung; aber nicht nur das. Situationsbezogene Informationen zum realen Verhalten realer Menschen sind das Gold des „KI“-Zeitalters. Mithilfe solch realistischen Trainingsmaterials können Maschinen das Verhalten wirklicher Menschen sehr treffsicher antizipieren lernen.

Eine mittlere politische Einbildungskraft reicht aus, sich die Unterdrückungs- und Manipulationstaktiken auszumalen, die den Herren derart lebensnah durchtrainierter Rechenmaschinen zu Gebote stehen. Der Standard-Albtraum in der Debatte um „künstliche Intelligenz“ ist denn auch die Unterjochung des Menschen unter immer „intelligentere“ Maschinen.

Das kann uns nur passieren, wenn wir uns ihnen (d.h. ihren Programmierern) freiwillig unterwerfen. Der erste Schritt in diese Knechtschaft ist, das Verstehen misszuverstehen, indem wir elektronische Reflexe in einem Chip als Intelligenz missdeuten – als das Urteilen eines freien, für sein Tun verantwortlichen Menschen.

https://www.freitag.de/autoren/michael-andrick/kuenstliche-intelligenz-nur-ein-versteck-fuer-die-menschen-dahinter

 
 

 

 

März 23

 

 

Elektronische Patientenakte: Wo es noch hakt
Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur elektronischen Patientenakte. Viele Fragen seien im Detail noch nicht geklärt, sagt CCC-Mitglied Martin Tschirsich ZDFheute:
Die Infrastruktur für die elektonische Patientenakte fehlt bisher. Lauterbach setzt mit seinen Plänen ein Luxusdach auf ein morsches Fundament.
Martin Tschirsich, Mitglied Chaos Computer Club
Konkret geht es bei der Kritik um die Frage, wie Befunde in die elektronische Patientenakte gelangen sollen. Patienten müssen ihren Ärztinnen und Ärzten dafür die Erlaubnis erteilen. Dann könnten zum Beispiel die Ergebnisse einer Blutuntersuchung in der Akte abgelegt werden. (…)
Für die Akzeptanz der Patientenakte dürfte noch ein weiteres Kriterium wichtig sein: Datenschutz. “Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt”, sagt Linken-Digitalexpertin Anke Domscheit-Berg. Sie kritisiert, dass Lauterbach den Bundesdatenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Pläne entmachtet und ihm ein Vetorecht entzogen habe.
“Herr Lauterbach vernachlässigt den Datenschutz”, sagt auch Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club. Damit wolle der Minister offenbar kurzfristig schneller vorankommen, allerdings sei das zu kurz gedacht.
ZDFheute hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber um ein Interview gebeten. Kelber, ebenso wie Lauterbach SPD-Mitglied, lehnt eine Stellungnahme allerdings “aus politischen Gründen” ab. Das allerdings spricht dann doch Bände.
Quelle: ZDF
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/e-patientenakte-digitalisierung-gesundheiteswesen-lauterbach-100.html


dazu:


Das sind die Gefahren und Vorteile

Quelle: taz

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Was sind die Nachteile?
Kritiker:innen befürchten die gläserne Patientin, Datenmissbrauch, Hackerangriffe und einen großzügigen Abfluss der Daten an Forschungseinrichtungen und Pharmaindustrie. So kritisiert Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, die vor allem niedergelassene Haus- und Fachärzt:innen vertritt: „Die gesamte Planung zielt darauf ab, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben – und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten gleich mit.“ Der Verband geht davon aus, dass die Gesundheitswirtschaft an die Daten will, um damit Geschäfte zu machen. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht. So sagte Karl Lauterbach bei der Vorstellung seiner Pläne: Dass man derzeit keine Daten aus digitalen Patientenakten an die Forschung geben könne, lasse Deutschland international zurückfallen.
Kritik kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, sagt nicht automatisch Ja“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das geplante Widerspruchsprinzip schon kritisiert. Mit seinen Gesetzesvorhaben vergrößert Lauterbach nun den Konflikt: Er plant, den Bundesdatenschutzbeauftragten bei dem Digitalisierungsprozess zu entmachten. Dessen Vetorecht soll fallen, ebenso das des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wie lange liegen die Daten in der ePA?
Ärzt:innen müssen Patient:innendaten in den meisten Fällen bis 10 Jahre nach der letzten Behandlung speichern. Die ePA ist als lebenslanger Datencontainer gedacht: Damit könnte die behandelnde Ärztin nachschauen, ob der Patient mit Gürtelrose in seiner Kindheit an Windpocken erkrankt war und wie schwer. Oder eine psychische Erkrankung aus grauer Vergangenheit wird als Indiz dafür gewertet, dass auch aktuelle Beschwerden psychosomatisch sind. Wer einmal in die Akte gestellte Dokumente nicht mehr drin haben will, muss sich selber um die Löschung kümmern.
https://taz.de/Elektronische-Patientenakte/!5918459/

 

dazu:

 

"Für alle verbindlich":Lauterbach: Elektronische Patientenakte kommt
Quelle: ZDF  05.03.2023 | 15:38 Uhr

"Wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei", sagt Karl Lauterbach zur kommenden elektronischen Patientenakte. Er hofft auch auf große Datensätze für die Forschung.
Jeder Krankenversicherte soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. Der SPD-Politiker kündigte in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.) an:
Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
"Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei." Seinen Vorschlag will Lauterbach demnach am Montag dem Bundeskabinett vorstellen. Auch das elektronische Rezept will er 2024 verbindlich machen.
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Deutsche Stiftung Patientenschutz: "Schweigen ist keine Zustimmung"

Mit der elektronischen Akte werde der Patient Herr seiner Daten, warb der Minister. "Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente." Das helfe auch bei der Behandlung. "Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat."

"Eine Patientenakte ist wichtig", hieß es von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Doch Schweigen ist keine Zustimmung." Notwendig sei auch eine Lösung für nicht technikaffine Patienten.
" Karl Lauterbach muss nachbessern sonst wird sein Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern."

https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/lauterbach-elektronische-patientenakte-100.html

 

Januar 23

 

 

Der Zugriff auf den Körper

  Quelle: Nachdenkseiten

In ihrem neuen Buch „Zeitenwende. Corona, Big Data und die kybernetische Zukunft“ beschäftigt sich die Wiener Wirtschaftshistorikerin Andrea Komlosy mit dem Vormarsch des medizinisch-pharmakologisch-biotechnischen Komplexes, der neue Leitsektoren ausbildet. Mit ihm, so die Versprechungen der Apologeten einer schönen neuen Welt, vervollkommne sich nicht nur der Mensch, sondern eröffne sich auch die Möglichkeit, die globale Krise des Kapitalismus zu überwinden. Corona bot dazu die Gelegenheit und den Anschub. Die zunehmende Ablieferung von Verhaltensdaten während der Nutzung von digitalen Kommunikationstechnologien und Plattformen liefert den Rohstoff, der im Med-Pharma-Komplex zu neuen Produkten entwickelt wird. Diese sind untrennbar mit Kontrolle verbunden, sei es mit der Überwachung von Körperfunktionen oder mit der Heranziehung der Daten bei der Entscheidung, wer ein Lokal betreten, ins Ausland reisen oder eine Stelle besetzen darf. Der Zugriff auf den Körper ist ein wesentlicher Bestandteil zur Herstellung eines von den neuen Leitsektoren und ihren politischen Vertretern gewünschten „neuen Menschen“. Im Folgenden eine Leseprobe aus dem Kapitel „Der Zugriff auf den Körper“.

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https://www.nachdenkseiten.de/?p=92492

 

 

 

November 22

 

 

Corona, Big Data und die Massensteuerung

Quelle: Multipolar

Die „Zeitenwende“ ist schon länger in Gang: Wir befinden uns im Übergang vom industriellen zum kybernetischen Zeitalter, schreibt die Wirtschaftshistorikerin Andrea Komlosy in ihrem aktuellen Buch. Doch der Wandel kommt weder von selbst noch ohne Widerstand – Apologeten der neuen Ära wissen, es bedarf Katastrophen und Schocks dazu. Die Corona-Krise wird als solch ein beschleunigendes Element politisch genutzt, unter anderem um neue digitale Kulturtechniken gesellschaftlich einzuüben und um medizinische Überwachung sowie Bewegungskontrolle von Menschen auszubauen. Multipolar veröffentlicht Auszüge aus Komlosys neuem Buch „Zeitenwende“.

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Big Data für Big Pharma

Die IT-Konzerne haben erkannt, dass das maßgeschneiderte Angebot von Heilung, Gesundung und Vervollkommnung einen Zukunftsmarkt darstellt. Der Zugang zu diesem Markt verläuft über die Verfügbarkeit von Daten: der menschliche Körper als Datenschatz. IT-Konzerne weiten ihre Geschäftsbereiche über den Informations- und Kommunikationssektor hinaus aus. Sie übernehmen die Verwaltung von Krankenakten und Versicherungsmanagement und setzen die Test- und Contact-Tracing-Anwendungen von Regierungen und privaten Anbietern operativ um. (12)

Seit neuestem steigen sie selbst ins Pharma-, Gesundheits- und Fitnessgeschäft ein. (13) Zum Beispiel Google-Alphabet, das mit „Verily Life Science“ über ein eigenes Biotech-Unternehmen verfügt, das mit US-amerikanischen Universitäten Human Health Maps entwickelt. Mit Novartis und Pfizer arbeitet Verily an Künstlicher Intelligenz für medizinische Anwendungen. Über das Joint Venture Onduo kooperiert Google mit Sanofi, um mit Big Data die Behandlung von Diabetes-Patienten zu organisieren. Google ist auch am Fitness-Tracker-Hersteller Fitbit beteiligt und hat so Zugriff auf die Daten der Nutzer.

Apple wiederum hat Zugang zu Apple-Watch-Nutzern. Diagnose-Apps zeichnen die Vitalfunktionen der Nutzer auf. Mit Apple’s ResearchKit führen namhafte medizinische Forschungsinstitute in den USA und Israel klinische Studien über das iPhone durch. Samsung ist über die Tochterunternehmen „Samsung Biologics“ und „Samsung Bioepics“ in Kooperation mit Merck auf den Pharmamarkt vorgedrungen. Amazon wiederum ist mit „Amazon Pharmacy“ in den globalen Online-Handel mit Medikamenten eingestiegen. Der Konzern hat sich in ein Unternehmen für Symptomkontrolle und Triage eingekauft. Für den britischen Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) adaptiert Amazon den Alexa-Sprachassistenten für Online-Beratungsdienste und arbeitet an Sprachverarbeitungsprogrammen für medizinische Konversationen.

Last but not least sei der Wortführer der globalen Impfkampagne, Microsoft-Gründer Bill Gates, erwähnt. Die Bill-&-Melinda-Gates-Stiftung investierte 2015 in das Tübinger Pharma-Unternehmen Curevac, das Impfstoffe gegen Malaria und Grippe herstellt, und 2019 in die Mainzer Firma BioNTech 50 Mio. Euro zwecks HIV- und Tuberkulose-Forschung. Damals war BioNTech noch ein unbedeutendes Unternehmen, das im zweiten Quartal 2019 25,8 Mio. Euro Umsatz schrieb und mit 50 Mio. Euro im Gewinnminus lag. Im ersten Quartal 2022 war der Umsatz auf 6,37 Mrd. US-Dollar angewachsen, der Gewinn auf 4,75 Mrd.

Lukrativer Wechsel in die Gesundheitsbranche Diese Kooperationen und Verschmelzungen zwischen Big Data und Big Pharma (14) zeigen den Bedeutungsgewinn der MANBRIC-Sektoren (15) auf, die mit dem Corona-Moment einen ungeahnten Auftrieb erfahren haben. Einen ähnlichen Strategiewechsel können wir auch bei Erzeugern klassischer Haushaltselektronik beobachten, die in Big Pharma einsteigen. Dabei dienen die Mikroprozessoren, die im smarten Haushaltsgerät stecken, als Sammelstelle und Transmissionsriemen für den Datentransfer.

Das Beispiel des niederländischen Philips-Konzerns zeigt allerdings, dass der Wechsel auf die Gesundheitsbranche noch lukrativer zu sein verspricht. Philips trennt sich von den Produkten, die den Konzern bekannt gemacht haben, wie Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Kaffee- oder Bügelmaschinen. „Wir dürfen nicht an der Vergangenheit kleben bleiben und setzen einen weiteren Schritt in der Transformation von Philips zu einem Medizin-Konzern“, so Vorstandschef Frans van Houten zum geplanten Verkauf der elektronischen Konsumgüter-Sparte. (16) Die neue Konzernstrategie setzt auf MRI- und CT-Scanner für Krankenhäuser, Home-Monitoring-Computer-Verbindungen für Online-Konsultationen zwischen Patient und Arzt oder auf medizinische Beatmungsgeräte, die in der Corona-Zeit stark nachgefragt waren.

Im April 2021 hat die Frankfurter Siemens-Tochter „Siemens-Healthineers“ mit einer Produktionsstätte in Shenzhen den US-Medizintechnik-Konzern Varian übernommen. Die Liquidität resultierte nicht zuletzt aus dem Verkauf von Covid-19-Schnelltests in Deutschland, die 2020/21 die Kassen mit 750 Mio. Euro gefüllt haben. Mit der Übernahme des auf personalisierte KI-datenbasierte Diagnose und Krebsbehandlung spezialisierten Unternehmens soll ein Upgrading in eine höhere Wertschöpfungsklasse erzielt werden; das nicht so lukrative Ultraschallgeschäft wird dann abgestoßen werden oder in anderen Worten: „Wir optimieren das Set-up der Sparte“, so Siemens-Healthineers-Vorstandschef Bernd Montag. (17)

Eine durch und durch kriegerische Rhetorik verwendet Novartis, um die Umgestaltung des Pharmariesen auf medizinische Spitzentechnologie zu beschreiben. Diese soll durch den Verkauf der Generika-Sparte und die Übernahme weiterer Anteile von „Alnylam Pharmaceuticals“, bekannt für sein Nobelpreis-ausgezeichnetes Programm zur gentechnischen Behandlung seltener genetischer Erkrankungen, erzielt werden – mit dem erklärten Ziel, die „Kriegskasse“ anschwellen zu lassen. „Das ist es, was die Investoren wollen. Nicht diese ganzen Nebenkriegsschauplätze.“ (18) Es gelte, so der Novartis-Chef Vas Narasimhan, „Medizin neu zu denken.“ Diese Ausdrucksweise spiegelt die Verachtung (der Investoren) für die Breitenmedizin wider. Das Augenmerk liegt auf körperlichen Eingriffen, die als Anwendungs- und Experimentierfeld für Gentechnik und Künstliche Intelligenz dienen, weil damit am meisten verdient werden kann.

(…)

https://multipolar-magazin.de/artikel/massensteuerung

 

 

 

September 22

 

 

Lauterbach will elektronische Patientenakte radikal umbauen

Quelle: Handelsblatt

 „Wichtige Funktionen seien mit der Akte, wie sie derzeit angelegt sei, nicht möglich. (…) Technische Hürden stünden im Wege. Als Beispiel nannte Lauterbach die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Informationen, die in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden. ‚Das bedeutet, dass wir die Daten dafür nicht verwerten können‘, sagte Lauterbach. Die Verschlüsselung ist insbesondere Datenschützern und Krankenkassen wichtig. (…) Derzeit arbeitet Lauterbachs Ministerium an einem sogenannten Opt-out-Verfahren. Dabei müssen Versicherte eigens widersprechen, wenn sie die elektronische Akte nicht erhalten wollen. (…) Damit aussagekräftige Forschung und Vorsorgemodelle durch Künstliche Intelligenz überhaupt möglich werden, muss der Pool an Daten möglichst groß und vollständig sein. Dafür wäre es aber nötig, Ärzte und andere Leistungserbringer zu verpflichten, die Daten ihrer Patienten in der Akte abzulegen – und diese Entscheidung nicht den Nutzern zu überlassen.“

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheit-lauterbach-will-elektronische-patientenakte-radikal-umbauen/28680024.html

 

 

 

02.05.22

 

 

Quelle: DER SPIEGEL
Medikamente, Diagnosen und mehr: Die Krankenkassen sollen der Forschung pseudonymisierte Daten von 73 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Ein Kläger fürchtet, er könnte identifiziert werden. (…)
Denn das Gesetz sieht vor, dass bis Oktober dieses Jahres die gesetzlichen Krankenkassen umfangreiche Gesundheitsdaten aller 73 Millionen Versicherten zu Forschungszwecken in eine Datenbank einspeisen. Eine Widerspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Nur privat Versicherte sind nicht betroffen. (…)
Denn im DVG heißt es zwar, das »spezifische Reidentifikationsrisiko« sei zu »minimieren«, und zwar durch ein »schlüsselabhängiges Verfahren zur Pseudonymisierung, das dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft entspricht«. Doch einem Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder von der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen zufolge ist das vorgesehene System weit entfernt vom Optimum. Im Gegenteil, »grundlegende Pfeiler der IT-Sicherheit« würden »ignoriert«, schreibt Schröder.

 

 

25.04.22

 
 
Quelle: TKP
Mit den Corona-Apps, der Luca-App und dem digitalen EU-weiten Impfpass wurden Durchbrüche in der bisherigen Abstinenz der Menschen bei digitalen Überwachungszertifikaten geschaffen. Die EU hat als Ziel die Digitalisierung mit der ID2020 Initiative definiert und führt schrittweise weitere Elemente ein. Das digitale Impfzertifikat wurde zwecks „Reiseerleichterung“ bis Juni 2023 verlängert und als nächster Schritt folgt das E-Rezept. Man will schließlich wissen, ob du alle verordneten Medikamente auch brav gekauft hast.
...

https://tkp.at/2022/04/24/naechster-schritt-zur-digitalisierung-der-menschen-das-e-rezep

 

 

07.04.22

 

 

 

Quelle: Junge Welt
Gesetzliche Regelungen für Arbeitswelt angemahnt – 
..."Auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der er den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für 2021 vorstellte, warnte Kelber am Dienstag davor, Gesundheitsdaten dauerhaft für bestimmte Berechtigungsnachweise heranzuziehen. Der Nachweis über die Apps sei 'praktisch und unter den Umständen auch datenschutzfreundlich gelöst', sagte er. Es dürfe aber auf keinen Fall zum Standard werden, dass Gesundheitsdaten überall als eine Art Eintrittskarte verwendet würden. (...) Kritisch bewertete der Datenschutzbeauftragte die Pläne der Politik, bei der Modernisierung der öffentlichen Register auf ein zentrales Identifikationsmerkmal zu setzen. Bundestag und Bundesregierung hätten sich entschieden, dazu in allen Registern die Steuer-ID einzuführen. 'Aus unserer Sicht steht das in einem Konflikt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es keine einheitliche Identifikation der Bürgerinnen und Bürger über alle Lebensbereiche geben darf', so Kelber. Als Alternative habe man eine Technologie vorgeschlagen, bei der alle Register über eigenständige Identifikationen verfügen, die dann im Hintergrund verknüpft werden können.“

https://www.jungewelt.de/artikel/424094.grundrechte-corona-app-keine-dauerl%C3%B6sung.html

 

 

 

15.02.22

 

 

An analysis by Swiss Policy Research.
How mass psychosis, PR campaigns, and psychological operations have shaped the pandemic.
Quelle: swprs
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The covid “vaccine passport” (June 2021 and onward)

Already back in March 2020, the world’s “most powerful doctor” (Politico) and major WHO sponsor, Bill Gates, explained during a TED Talk interview that the coronavirus pandemic “could only be ended” by “vaccinating almost the entire world” and by implementing “digital immunity certificates”. Gates assumed that, through lockdowns and “contact tracing”, the total spread of the coronavirus could be limited to just 1% of the global population.
All of Bill Gates’ expectations and predictions turned out be wrong, but governments around the world continued to follow and enforce this strategy regardless. Thus, from June 2021 onward, numerous European countries and some US states started introducing and promoting a QR-based covid vaccination passport.
The QR passport was often euphemistically called “Green Pass” or “Opportunity Pass”, despite the fact that by June 2021, it was already clear that covid vaccines didn’t prevent infection and transmission, rendering “vaccine passports” epidemiologically useless or even counterproductive.
Nevertheless, governments around the world invested billions in a global infrastructure for “vaccine passports”, which were described as “a precursor to digital ID wallets” by French government and defense industry contractor Thales Group and which might later be expanded into a Chinese-style “social credit” population control system
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12.2.22

 

 

"Träume des Weltwirtschaftsforums werden wahr: Mit Impfpass und digitaler Patientenakte zur lückenlosen Überwachung"

Quelle: NORBERT HÄRING:

 „Nun soll der Genesenennachweis als Zugangsberechtigung für alles mögliche ebenfalls den Weg des Digtialen gehen. Die Ländergesundheitsminister haben auf ihrer Sitzung am 10. Januar beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, „eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird, so dass auch der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.“ ….

Außerdem will die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg zur Unterstützung der geplanten allgemeinen Impfpflicht ein Impfregister als Pilotprojekt einführen, damit es auf Bundesebene mit demselben schneller vorangeht. … Zunächst sei ein digitaler Impfpass mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen geplant, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Ob ein solcher Pass im Pandemiefall verpflichtend werden kann, soll ebenfalls geprüft werden. …

Nach den Vorstellungen des US-zentrierten Konglomerats aus mächtigen Stiftungen, IT-Konzernen, Beratungsgesellschaften und Unternehmenslobbys, die gleichzeitig die weltweite Impfkampagne und die Kampagne zur digital-biometrischen Identität aller Erdenbürger, sowie die global harmonisierten Impfnachweise vorantreibt, wird der Impfnachweis dauerhaft Personalausweise, Reisepässe und Führerschein als wichtigste Ausweisdokumente ablösen.

https://norberthaering.de/macht-kontrolle/digital-health-deloitte/

 

 

06.01.22

 

Digitalisierung in Arztpraxen: „Das raubt uns die Zeit für die Patienten“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nicht voran. Ärzte sollen Rezepte und Krankschreibungen künftig nur noch elektronisch ausstellen. Das Problem ist nur: Die meisten Praxen verfügen nicht über die notwendige Technik dafür. […]
Bislang sind lediglich 50 von 120.000 Arztpraxen bundesweit technisch in der Lage, ein eRezept auszustellen. Und nur 100 der 19.000 Apotheken können das eRezept einlösen, bestätigt auf Anfrage die nationale Agentur für digitale Medizin, Gematik, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Einführung der elektronischen Gesundheitsdienste in Deutschland vorantreibt.
Der Orthopäde und Unfallchirurg Peter Kalbe aus dem niedersächsischen Rinteln betreibt eine moderne Gemeinschaftspraxis mit acht Ärzten, die schon weitgehend papierlos läuft. Der Mediziner ist ein großer Anhänger von Arbeitserleichterung durch Digitalisierung. Er gehört zu den gutwilligen Pionieren, die sich bereits seit 2017 mit der Telematik im Gesundheitswesen auseinandersetzen.
„Wir waren mit unter den Ersten, weil ich eigentlich sehr optimistisch war und vor allem bezüglich der Verbesserung der Kommunikation mir sehr viel erhofft habe“, sagt er. „Ich habe das auch öffentlich und in unserem Ärzteblatt mit Erfahrungsberichten immer propagiert, muss aber sagen, dass ich in den letzten Monaten doch erheblich frustriert war.“
Denn Kalbe hat die bittere Erfahrung gemacht, dass die Telematik seinen Alltag nicht erleichtert, sondern behindert.
Quelle: Deutschlandfunk Kultur

https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitalisierung-arztpraxen-elektronisches-rezept-100.html

 

 

 

2021

 

 

"Regierung und IT-Konzerne machen uns zu gläsernen Patienten, die am digitalen Gängelband durchs Leben geführt werden"

Quelle: Norbert Häring   12.11.21

"Elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte, elektronische Patientenidentität, kontrolliert von großen US-IT-Unternehmen. Auf Biegen und Brechen machen Spahn und Co. das Patientengeheimnis zum Auslaufmodell und bereiten allgegenwärtige digitale Gesundheitskontrollen vor. Die Ampelregierung, scheint weitermachen zu wollen, wo die schwarz-rote aufgehört hat – auch mit der ehemals freiheitlichen FDP.

„Was ich sehe und höre bei der Behandlung oder außerhalb im Leben der Menschen, so werde ich von dem schweigen, was niemals nach draußen dringen soll.”

Hippokrates, 400 v.u.Z."

"Die Arbeiten laufen und sollen in wenigen Jahren soweit abgeschlossen sein, dass alle unsere Gesundheitsdaten, alle unsere Interaktionen mit dem Gesundheitssektor, in einer zentralen Datenbank zusammenlaufen. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand behalten wir dabei die volle Kontrolle darüber, wer auf welche Daten in dieser hochsensiblen Datenbank zugreifen darf. Doch wer sich darauf verlässt, dass das so bleibt, der ist hochgradig naiv."

...

"Bekommen bald nur noch Gesunde Zutritt

Während der Corona-Pandemie wurde mit maßgeblicher Unterstützung, teilweise sogar auf Betreiben von IT-Konzernen wie Microsoft und der konzernnahen Stiftungen aus dem Silicon Valley und der Wall Street eine umfassende Infrastruktur von Zugangskontrollen zu fast allen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Verkehrsmitteln geschaffen, wo Menschen zusammenkommen.

Noch funktioniert das vielerorts analog, aber in einigen Ländern, und in Berlin läuft es nur noch über den digitalen Impfnachweis, für den eine Vaccination Credential Initiative von Konzernen und Stiftungen vorab die globale Standardisierungsarbeit geleistet hat. Die WHO-Richtlinien für den digitalen Impfpass haben die Gates-Stiftung und die Rockefeller-Stiftung finanziert.

Die Infrastruktur des Impfnachweises soll offen sein für weitere Gesundheitsdaten und auch für Daten jenseits des Gesundheitswesens, wenn es etwa um Grenzübertritte geht. Die elektronische Patientenakte  wird im Zuge des Zeitalters der Pandemien eher früher als später mit den Impfnachweisen und der Infrastruktur zu deren Kontrollen verknüpft werden. Die österreichische Regierung hat das schon im Mai 2021 mit einem Gesetzentwurf einzuführen versucht."

https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/epa-erezept-arvato-ibm/

 

 

 

Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
Diese Initiative wird von Stiftung Jeder Mensch e.V. organisiert.
Wir fordern sechs neue Grundrechte
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
 
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
 
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
 
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
 
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
 
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
 
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
 
Warum ist das wichtig?
 
Die Politik scheint mit sechs der größten Herausforderungen unserer Zeit nicht mehr zurecht zu kommen: Umweltzerstörung, Digitalisierung, Macht der Algorithmen, systematische Lügen in der Politik, ungehemmte Globalisierung und Bedrohungen für den Rechtsstaat. Wir alle wollen in einer gesunden und geschützten Umwelt leben. Wir wollen selbstbestimmt das Internet nutzen, ohne ausgeforscht und manipuliert zu werden, wir wollen intelligenten Maschinen vertrauen können und nicht durch sie bedroht werden. Wir haben gesehen, dass die Wahrheit und nicht die Lüge die Voraussetzung unserer Demokratie ist, und wir wollen die Ausbeutung von Menschen in einer globalen Welt beenden. Die alten Verfassungen Europas kennen auf die enormen Umwälzungen der letzten Jahre keine klaren Antworten.
 
Ferdinand von Schirach erklärt in seinem Buch JEDER MENSCH, welche Kraft in den Versprechen von Verfassungen steckt, ganz besonders in den darin verbürgten Grundrechten. Er schlägt sechs neue Grundrechte vor, um die europäische Verfassung zu erneuern.
 
Für einzelne Länder sind die Herausforderungen zu gewaltig. Diese Grundrechte nehmen deshalb die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam in die Pflicht. Neue Rechte sind dazu besonders geeignet. Denn sie sind nicht nur Versprechen, sie sind auch Instrumente, um diese Versprechen durchzusetzen. Jeder Mensch kann sie einklagen. Menschen haben das überall getan, wo es möglich war. Sie erkämpften vor Gericht die Gleichbehandlung, verteidigten ihre Meinung, schützten Versammlungen, retteten Leben oder erstritten einen würdevollen Tod.
 
Wir brauchen weitere dieser mächtigen Instrumente, um unsere Zukunft in Europa zu gestalten. Wir brauchen sechs neue Grundrechte für Europa! Wenn Sie das ebenso sehen, bekennen Sie sich dazu mit Ihrer Unterschrift!
 
Bitte verbreiten Sie diese Initiative in Ihrem Netzwerk. Geeignetes Material dafür finden Sie hier:

 

 

 

Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“
Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.
https://ddrm.de/bundesdatenschutzbeauftragter-elektronische-patientenakte-verstoesst-gegen-die-dsgvo/
 

 


E-Patientenakte: Industrieverbände wollen Daten für Forschungszwecke nutzen
Zehn Industrieverbände, unter ihnen der Bitkom, fordern zu Forschungszwecken einen einfachen direkten Zugang zur elektronischen Patientenakte.
https://www.heise.de/news/E-Patientenakte-Industrieverbaende-wollen-Daten-fuer-Forschungszwecke-nutzen-6137584.html

 

 

 

Großbritannien: Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. Patient*innen sollen in einer Datenbank gespeichert werden, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist

Quelle: Die Datenschützer Rhein-Main

Das mel­det die bri­ti­sche Zeitung Guardian am 30.05.2021. Im Beitrag wird u. a. mitgeteilt:

„Ärzte haben davor gewarnt, dass Pläne, medi­zi­ni­sche Daten in einer Datenbank zu bün­deln und mit Dritten zu tei­len, die Beziehung zwi­schen ihnen und den Patienten unter­gra­ben könn­ten… Kritiker haben Bedenken über die Pläne von NHS Digital geäu­ßert, die die Krankengeschichten von mehr als 55 Millionen Patienten in eine Datenbank ein­spei­sen wür­den, die aka­de­mi­schen und kom­mer­zi­el­len Dritten zu Forschungs- und Planungszwecken zur Verfügung steht.
Datenschützer haben sich bereits gegen die Vorschläge aus­ge­spro­chen, die auch die Weitergabe von anony­mi­sier­ten Daten zur psy­chi­schen und sexu­el­len Gesundheit, von Strafregisterauszügen und wei­te­ren sen­si­blen Informationen vor­se­hen. Die Datensätze wür­den von jedem Patienten in England, der in einer haus­ärzt­li­chen Klinik regis­triert ist, von NHS Digital, das die IT-Systeme des Landes für das Gesundheitswesen betreibt, abge­fragt wer­den… Der Gesundheitsminister, Matt Hancock, kün­dig­te den Plan erst­mals im April über Blogeinträge auf der Website von NHS Digital und Flyer in Hausarztpraxen an… Die Daten wer­den anony­mi­siert und mit ‚Codes‘ ver­se­hen, die dazu ver­wen­det wer­den kön­nen, die Identität der Datenbesitzer auf­zu­de­cken, wenn es einen ‚gül­ti­gen recht­li­chen Grund‘ gibt. Datenschützer haben die Pläne als ‚recht­lich pro­ble­ma­tisch‘ bezeich­net, und den Patienten wur­de ein begrenz­tes Zeitfenster ein­ge­räumt, um aus­zu­stei­gen. Bis zum 23. Juni kön­nen Patienten ein Formular aus­fül­len und es ihrem Hausarzt geben…
Eine Sprecherin von NHS Digital sag­te: ‚Patientendaten wer­den bereits jeden Tag genutzt, um Gesundheitsdienste zu pla­nen und zu ver­bes­sern, für Forschung, die zu bes­se­ren Behandlungen führt, und um Leben zu ret­ten… Wir haben uns mit Ärzten, Patienten, Daten‑, Datenschutz- und Ethikexperten zusam­men­ge­tan, um ein bes­se­res System für die Erfassung die­ser Daten zu ent­wi­ckeln und auf­zu­bau­en. Die Daten wer­den nur für die Gesundheits- und Pflegeplanung und für Forschungszwecke ver­wen­det, und zwar von Organisationen, die nach­wei­sen kön­nen, dass sie eine ange­mes­se­ne Rechtsgrundlage und ein legi­ti­mes Bedürfnis für die Verwendung der Daten haben.‘ Sie füg­ten hin­zu: ‚Wir unter­su­chen wei­te­re Optionen, um unse­ren Kommunikationsansatz zu erwei­tern, und ver­pflich­ten uns wei­ter­hin, gegen­über Patienten und der Öffentlichkeit trans­pa­rent über die Erhebung und Verwendung von Daten zu sein.‘” Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator[http://www.DeepL.com/Translator]

 

 

 

Spahn öffnet Industrie Hintertür zu Versichertendaten

 

https://www.heise.de/tp/features/Spahn-oeffnet-Industrie-Hintertuer-zu-Versichertendaten-4868197.html

 

https://www.heise.de/tp/features/Schon-wieder-Spahn-erhoeht-Datenschutz-Risiko-4867069.html

 

 

 

Vertrauliche Psychotherapiedaten in Finnland gehackt

Vertrauliche Notizen aus Psychotherapiesitzungen von zehntausenden Patien­ten sind in Finnland von Hackern gestohlen und teils veröffentlicht worden.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117742/Vertrauliche-Psychotherapiedaten-in-Finnland-gehackt

 

 

 

Datenschützer sehen „alle unsere Grundrechte“ unter Druck
Datenschützer warnen davor, bei der Pandemiebekämpfung Grundrechte ohne erkennbaren Nutzen infrage zu stellen.
"Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar spricht rückblickend von einer Debatte über die App, die angesichts massiv ansteigender Infektionszahlen „zunehmend polarisierend und schroff“ verlaufen sei. „Datenschutz wurde gegen Gesundheitsschutz gestellt.“"

... "Datenschutz schütze nicht die Daten, sondern die Menschen, betonte der Behördenchef. „Es gilt, den Datenschutz wieder zu den Menschen zu bringen und klarzumachen, dass Digitalisierung ohne Datenschutz eine Digitalisierung ohne Grundrechtsschutz ist.“

Brink unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die Grundrechte, neben dem Datenschutz, insbesondere auch die Berufsfreiheit, die Reisefreiheit und die Versammlungsfreiheit nicht nur für „Schönwetter-Perioden“ gedacht seien. „Sie gelten immer und sind nur dann einschränkbar, wenn dies unbedingt notwendig und angemessen ist“, sagt der Datenschützer." ...

Quelle: Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/debatte-in-der-pandemie-datenschuetzer-sehen-alle-unsere-grundrechte-unter-druck/26766096.html?ticket=ST-24792906-NTtVopRE62q4aGSQmqgY-ap1