Patient*innen-Daten in Gefahr!
Telematikinfrastruktur (TI) - was heißt das?
Die neuen Gesundheitskarten (G2), die alle von Euch/Ihnen schon besitzen, sind Teil der künftig geplanten Speicherung von Patienten*innen-Daten in einer zentralen “Cloud”. Das bedeutet, dass Daten auf zentralen Servern außerhalb der Praxis gespeichert werden sollen. Seit letztem Jahr wurden Ärzt*innen gesetzlich verpflichtet, sich sogenannte Konnektoren zuzulegen, die dann beim Einlesen der Gesundheitskarte eine online-Verbindung zur „Cloud“ herstellen. Derzeit wird dabei nur überprüft, ob Ihr/Sie auch wirklich versichert seid/sind.
Ab 2021 soll dann die elektronische Patienten*innenakte kommen. Darin werden - vorerst freiwillig - Diagnosen, Medikamente, Impfungen usw. festgehalten. Die Daten sollen in der “Cloud” zentral gespeichert werden, alle Behandler *innen sollen damit Zugriff auf diese Gesundheitsdaten bekommen.
Die Sicherheit dieser Daten auf zentralen Servern ist nicht gewährleistet. Das Interesse an diesen hochsensiblen und persönlichsten Daten ist für unbefugte Dritte (Versicherungen, Pharmaindustrie, Arbeitgeber, Staat) riesig. Sämtliche seriöse IT-Spezialisten sind davon überzeugt, dass diese Daten vor Hacker-Angriffen nicht ausreichend zu schützen sind. In letzter Zeit gab es schon zahlreiche Fälle, in denen gezeigt wurde (z.B. vom ChaosComputerClub), wie leicht angreifbar die IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen ist.
Wir machen da nicht mit,
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weil das Risiko für den Zugriff Dritter auf eure/Ihre Patient*innen-Daten zu hoch ist. Wir nehmen das Arztgeheimnis ernst und sehen uns in dieser Hinsicht auch unserem ärztlichen Eid verpflichtet, vorhersehbaren Schaden von unseren Patient*innen abzuwenden.
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weil es keine seriöse Studie gibt, die belegt, dass die Versorgung bzw. Lebensqualität der Patient*innen dadurch verbessert wird. Ein Medikament würde bei dieser Studienlage niemals zugelassen werden.
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weil es skandalös ist, dass die Speicherung völlig undemokratisch ohne Zustimmung der Bevölkerung geplant wurde und die immensen Kosten großteils über die Krankenkassenbeiträge gedeckt werden. Der medizinische Nutzen des TI-Projekts ist nicht nachgewiesen, der Nutzen für die IT-Industrie allerdings gigantisch, im Sinne einer unerschöpflichen Geldquelle.
Daher haben wir uns diesen Konnektor trotz der gesetzlichen Verpflichtung und trotz der Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung dafür (also Geld aus dem Solidartopf finanziert durch Krankenversicherungsbeiträge) nicht gekauft und den Anschluss verweigert.
Seit Anfang 2019 werden wir dafür mit einem nicht unerheblichen Honorarabzug bestraft.
Nur mit Aufklärung und gemeinsamem Widerstand lässt sich dieses datenschutzrechtlich gefährliche und teure Projekt stoppen.
Euer Praxiskollektiv, im Juni 2020
Aktuelles zum Datenschutz im Gesundheitswesen:
Widerspruch-elektronische-Patientenakte.[...]
PDF-Dokument [27.0 KB]
Januar.25
Potenziell 70 Millionen
digitale Patientenakten für Hacker zugänglich
Quelle: Zeit Online
Auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg haben die IT-Sicherheitsexperten Bianca Kastl und Martin Tschirsich auf gravierende Sicherheitsmängel bei der elektronischen Patientenakte
(ePA) hingewiesen. Sie konnten nach eigenen Angaben auf Akten beliebiger Versicherter zugreifen, auch ohne dass sie deren Gesundheitskarte eingelesen hätten. Das ermögliche den Zugriff auf alle 70
Millionen elektronischen Patientenakten.
...
Kastl und Tschirsich kritisieren, dass die ePA ihr Sicherheitsversprechen nicht einhalten könne. Es sei ihnen zusätzlich mit wenig Aufwand gelungen, gültige Heilberufs- und Praxisausweise zu
beschaffen sowie Gesundheitskarten Dritter. Damit ließen sich ebenfalls Gesundheitsdaten einsehen. Zudem konnten die beiden IT-Sicherheitsexperten aus der Ferne auf digitale Patientenakten
zugreifen.
dazu auch:
Zweifel am reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte
Krankheitsgeschichte, Medikamentenlisten, Untersuchungen und Diagnosen – all diese Informationen sollen im neuen Jahr digital verfügbar sein. Für Ärzte, Krankenhäuser und natürlich für die
Patienten. Mitte Januar soll ein vierwöchiger Testlauf für die elektronische Patientenakte starten, ab Mitte Februar soll sie jeder haben. Doch Ärzte sehen noch Auflklärungsbedarf und halten den
Zeitplan für zu straff.
Quelle: mdr
...
Im Februar soll es bundesweit losgehen – nur wenige Widersprüche
Mitte Februar soll die neue elektronische Patientenakte bundesweit für jeden Versicherten eingeführt werden. Die Zahl der Versicherten, die sich bei der Techniker Krankenkasse derzeit gegen eine
elektronische Patientenakte entschieden haben, liegt nach TK-Angaben im unteren einstelligen Bereich. Ähnlich sieht es bei der AOK aus. So erklärt Cornell Adolph, Geschäftsführer für Innovation und
Entwicklung: "Weiterhin entscheiden sich knapp zwei Prozent unserer Versicherten dafür, dass gar keine elektronische Patientenakte zum 15. Januar angelegt wird. Es gebe durchaus Skepsis unter den
Versicherten." Doch diese Vorbehalte können Adolph zufolge meist mit einem Beratungsgespräch ausgeräumt werden
Ärzte: Es geht um sensible Daten – Aufklärung wird bei uns hängen bleiben
Dass diese Beratung tatsächlich ausreicht, um Skeptiker der neuen elektronischen Patientenakte zu überzeugen, daran hat Allgemeinmediziner Erik Bodendieck aus Wurzen große Zweifel. Der Präsident der
Sächsischen Landesärztekammer fürchtet mehr Arbeit für die Ärzte: "Die Frage der Aufklärung des Patienten zum Thema, was wird eingestellt, was wird nicht eingestellt, die wird an mir hängen bleiben.
Das kann auch die Krankenkasse nicht, weil es geht dort schon zum Teil um höchst sensible Daten. Und das kann keine Krankenkasse, kann kein anderer mit dem Patienten besprechen."
Mehr Arbeit für die Mediziner droht aus Sicht des Arztes auch, da Daten einmal für die elektronische Patientenakte und einmal für die Akte beim behandelnden Arzt dokumentiert werden müssten. Außerdem müsse mit jedem Patienten einzeln abgesprochen werden, welche Informationen in die elektronische Patientenakte dürfen.
und dazu:
Ärzte sorgen sich
um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte
Quelle: Ärzteblatt
Ärzte sorgen sich um den Schutz von Gesundheitsdaten in der
elektronischen Patientenakte (ePA). Anlass sind unter anderem
Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club (CCC) auf seinem
Jahreskongress aufgedeckt hat. Aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK
<https://www.bundesaerztekammer.de/> ) und des Berufsverbands der Kinder-
und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ <https://www.bvkj.de/> ) bestehen
deshalb Risiken.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt sagte heute, er würde seinen Patienten Stand
jetzt die ePA nicht empfehlen die möglichen Einfallstore seien zu groß.
Mit Blick auf entsprechende Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Karl
Lauterbach <https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156740> (SPD)
kommentierte Reinhardt, die Botschaft sei mittlerweile offenbar aber auch im
Bundesgesundheitsministerium (BMG
<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/> ) angekommen.
Unter anderem wäre nach Angaben des CCC ein Zugriff auf fremde
Gesundheitsdaten möglich gewesen, weil es zu leicht gewesen sein soll,
gültige Heilberufs- und Praxisausweise zu beschaffen. Ursächlich seien
Mängel in den Ausgabeprozessen, den Beantragungsportalen sowie im real
existierenden Umgang mit den Karten im Alltag, hieß es.
Zudem demonstrierten die Forscher, wie es Mängel in der Spezifikation
ermöglichen, Zugriffstoken für die ePA beliebiger Versicherter zu erstellen
und zwar ohne dass die Gesundheitskarten präsentiert oder eingelesen
werden müssen.
Es ist frustrierend, wie die Verantwortlichen versuchen, eine für
professionelle Angreifer leicht zu überwindende Datenlücke kleinzureden und
den Eindruck zu erwecken, die ePA würde die Datensicherheit in Deutschland
sicherstellen, sagte BVKJ-Präsident Michael Hubmann.
Dezember 24
November 24
Oktober 24
Quelle: Bündnis "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte"
Wir sind ein Bündnis, welches sich für den Schutz Ihrer persönlichen medizinischen Daten einsetzt. Unser Ziel ist es, dass Sie die Kontrolle über Ihre Daten behalten. Deshalb bieten wir unseren Widerspruchs-Generator für ein opt-out bei der elektronischen Patientenakte (ePA) an.
2021 war die ePA, die auf zentralen Servern gespeichert wird, als freiwillige Möglichkeit eingeführt worden. Die Nachfrage danach war gering. Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten1, die nicht widersprechen, automatisch eine solche ePA. Außerdem sind alle Behandelnden verpflichtet, die ePA mit dem Behandlungsdaten ihrer Patienten zu befüllen.
Die ePA wird als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beworben. Sie hat aber mehrere gravierende Schwächen, die aus unserer Sicht einen Widerspruch notwendig machen, um die äußerst sensiblen persönlichen medizinischen Daten zu schützen.
Hier kommt der Widerspruch (opt-out) ins Spiel. Opt-out bedeutet, dass Sie Ihre Daten nicht in der ePA speichern lassen. Unser Generator hilft Ihnen dabei. Er ist einfach zu bedienen und erfordert nur wenige Schritte.
Der Widerspruch (opt-out) beeinträchtigt nicht Ihre medizinische Versorgung. Ihre Ärzte und Psychotherapeuten speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren praxisinternen Akten, um Ihnen die bestmögliche Diagnose und Unterstützung zu bieten.
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Juli/August 24
Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke, zum Taschenspion Smartphone und
Künstlicher Intelligenz
Quelle: Gewerkschaftsforum
Als der Bundestag 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen hatte, entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.
30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.
Dann wurde das ID2020-Projekt aufgelegt und dazu hatte der Bundestag im Januar 2021 das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Onlinezugang relevanter Daten der Verwaltungsregister durch die persönliche Steueridentifikationsnummer verankert. Diese Nummer ist eine weltweit einheitlich lesbare, biometrisch eindeutig unterlegte Identifikationsnummer, die für die globale Bevölkerungsüberwachung über Ländergrenzen hinweg von zentraler Bedeutung ist. Mit der zentralen Nummer sind die Voraussetzungen für die automatisierte Schleppnetzüberwachung von Milliarden Menschen durch National Security Agency (NSA), Microsoft, Facebook und andere Organisationen und Konzernen geschaffen. Nur mit der Identifikationsnummer können sie die Informationen, die es in vielen tausend verschiedenen Datenbanken über all die Menschen gibt, verlässlich zusammenführen.
Als weitere Schritte in diese „schöne neue Welt“ wurde der digitale Impfpass namens „CovPass“ europaweit gestartet, der Taschenspion Smartphone weiter entwickelt und mit künstlicher Intelligenz
verfeinert.
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a. Einheitliche Identifikationsnummern für alle Zwecke
Das Hauptproblem beim Datenschutz ist gar nicht mehr so sehr der Überwachungsstaat, wie noch bei der Volkszählung befürchtet. Viel umfassender sammeln Konzerne Daten und überwachen die einzelne
Person. Sie verfügen über unzählige Daten, die sie sich ohne Probleme zusammenkaufen können. Über die Mehrzahl der Erdenbewohner existieren bereits komplette Dossiers.
Ein Problem bestand bisher darin, dass die Datenbanken nicht so gut zusammengeführt werden können und eine sichere automatische Identifizierung nicht gewährleistet ist. Mit der Etablierung der einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke wird das Problem dahingehend gelöst, dass die Unternehmen ihre Konsumenten mit deren Identifikationsnummer in den Datenbanken haben und sie zielsicher ansprechen können.
Finanzierer dieser ID2020-Initiative sind die Gates- und Rockefeller-Stiftungen, die auch die Harmonisierungsbemühungen der Weltgesundheitsorganisation bezüglich digitaler Impfnachweise bezahlt haben.
Die Initiative ID2020 strebt an, bis 2030 alle Menschen auf der Welt mit digitalen, biometrisch unterlegten Identitätsnachweisen auszustatten, die für viele verschiedene öffentliche und private Zwecke verwendbar sein sollen. Am Ende wird es sich um miteinander vernetzte Mega-Datenbanken handeln, in denen alle Menschen mit einer Nummer und ihren biometrischen Merkmalen eindeutig und maschinenlesbar identifiziert sind und schließlich alle Informationen über diese Menschen leicht zentral abrufbar werden.
Der Bundestag hat Anfang 2021 einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung des sogenannten ID2020-Projekts von Microsoft, Accenture und Rockefeller Stiftung getan, indem er die
Steuer-Identifikationsnummer zur „einheitlichen Bürgernummer“ für alle Behörden gemacht hat. Das Ganze wurde schnell durchgesetzt, obwohl alle Datenschutzbehörden warnten, dass das Gesetz
verfassungswidrig sein könnte. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte ebenfalls „erhebliche Schwierigkeiten“ gesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach gegen eine solche
Nummer ausgesprochen.
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b. Der „grüne CovPass“ – Ausweis über den Gesundheitszustand
Am 1. Juli 2021 startete der digitale Impfpass namens CovPass europaweit. Er soll sowohl als neue Funktion in der Corona-Warn-App als auch als eigenständige App eingeführt werden. Wer den CovPass
nutzt, kann mit einem QR-Code nachweisen, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
Bei den völlig überzogenen Maßnahmen gegen das Corona-Virus erlebten wir eine große Spaltung der Gesellschaft. Um am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen zu können, muss der einzelne Mensch sich erst einmal über seinen ihm zugestandenen gesellschaftlichen Status klar werden. Gehört man zu den „Gesundeten und Geimpften“ oder zu den Kranken bzw. Nichtgeimpften, zu denjenigen, die die Maßnahmen der Behörden befolgen oder zu den Verweigerern und Aufmüpfigen, zu den Guten oder Bösen im Staat. Je nach dem, werden die schweren Eingriffe in die Persönlichkeit erleichtert oder beibehalten und der Zugang zum gesellschaftlichen Leben gegeben oder verwehrt.
Bei den Corona-Maßnahmen spielten auch die Contact-Tracing-Apps für Smartphones eine große Rolle. iPhones bieten diese Funktion seit September 2020 (iOS 13.7) an. Die über Bluetooth Low Energy (BLE) gesammelten Informationen bildeten die Grundlage für die Contact-Tracing-Apps. Auch die deutsche Corona-Warn-App nutzte den intransparenten Datenpool. Dafür konnte das Programm über eine Schnittstelle alle Begegnungen der vergangenen 14 Tage auslesen. Ende 2020 entwickelten bereits über 20 Länder Tracking-Applikationen, um die von Big Tech gesammelten Bewegungs- und Begegnungsdaten auslesen und in ihren COVID-Apps darstellen zu können
Obwohl die Pandemie bereits ausdrücklich oder implizit für beendet erklärt wurde, wird weiter an der Überwachungsagenda gearbeitet und man will elektronische Impfpässe weltweit zur Voraussetzung für das internationale Reisen machen. Die Überlegung dahinter aber ist, später beliebige gesundheitspolitische oder sonstige Vorwände zu nutzen, um die vorhandene Überwachungsinfrastruktur auch im Inland wieder für vielfältigste Aktivitäten zur Voraussetzung zu machen.
Die Zusammenarbeit der großen Pharmakonzerne, Nationalstaaten und Europäischer Union in Verbindung mit den ihnen ergebenen Medien soll mit dem digitalen Impfpass der massive Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte dem einzelnen Menschen als Erleichterung und weniger Kontrolle verkauft werden. In der Realität wird der digitale Impfpass aber als ein Bewegungsmelder funktionieren, der
„richtiges oder falsches Verhalten“ erfasst und weitergibt, die Gesellschaft nachhaltig spaltet und dabei hilft, ein europäisches Sozialkreditsystem aufzubauen.
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https://gewerkschaftsforum.de/vom-volkszaehlungsurteil-ueber-das-prism-programm-des-nsa-zur-einheitlichen-identifikationsnummer-fuer-alle-zwecke-zum-taschenspion-smartphone-und-kuenstlicher-intelligenz/
Juni 24
„ePA – Das Ende der Schweigepflicht“ – Ein wichtiges Buch über ein noch zu wenig
beachtetes Thema
Quelle: Norbert Häring
Kaum ein Patient will sie und die meisten Ärzte scheinen sie auch abzulehnen. Dennoch hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, dass jeder gesetzlich Versicherte und viele
Privatversicherte automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen werden, wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Der Psychiater Andreas Meißner erklärt in diesem Buch kurz, knapp und
überzeugend, wessen Interessen dahinter stehen und warum die „ePA“ nicht im Interesse der Bürger ist.
Andreas Meißner, ist einer der Sprecher des Bündnisses für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS). Das macht schon deutlich, aus welcher Richtung seine Kritik kommt.
Wenig überraschend sind es die Pharma- und IT-Konzerne in deren Interesse das Projekt gegen alle Widerstände vorangetrieben wird, so Meißner. Die elektronische Patientenakte soll vor allem „Daten für Forschung“ liefern, und zwar für gemeinwohlorientierte. Da aber jeder medizinische Fortschritt als gemeinwohlfördernd gilt, ist das keine wirkliche Beschränkung.
Datenkraken wie Google, Apple und Amazon gehören mit zu den potentiellen Empfängern der Daten. Denn sie haben Töchter, die sich mit Gesundheitsdatenanalyse zu Forschungszwecken befassen. Und so werden Daten über unsere Krankheiten früher oder später dafür genutzt werden, Programme künstlicher Intelligenz zu trainieren. So kann der Traum eines Karl Lauterbach wahr werden, Medizin mit immer weniger Ärzten und stattdessen hauptsächlich mit Computerprogrammen zu betreiben.
Vielleicht nützt das ja den Patienten hier und da. Es wird den Programmierern aber mindestens ebenso wichtig sein, dass die Konzerne Gewinn machen und die Behandlungskosten niedrig gehalten werden. Mit Ärzten, die einen hippokratischen Eid geleistet haben, im Interesse ihrer Patienten zu handeln, dürften diese in aller Regel besser fahren.
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https://norberthaering.de/buchtipps/meissner-epa/
dazu:
Gesundheitsdaten in Gefahr ! – Bündnis für
Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
die Seite zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/#
Die elektronische Patientenakte ab 2025
Quelle : TK
Mit der kommenden Opt-Out Regelung wird für Sie ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Sie können der Anlage Ihrer ePA jederzeit
widersprechen.
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Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?
Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.
Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden werden wir alle TK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Informationsmaterial nach § 343 Abs.1a SGB V
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10 Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der
elektronischen Patientenakte (ePA)
10.1 Ich möchte nicht, dass eine ePA für mich angelegt wird. Was muss ich tun?
Im Rahmen der Einführung der Widerspruchslösung für die ePA sieht der Gesetzgeber eine
Widerspruchsfrist von 6 Wochen gegen die Einrichtung der ePA vor, nachdem Ihnen entsprechende
Informationen von Ihrer Krankenkasse übermittelt wurden. Das gleiche Verfahren gilt auch, wenn
Sie erstmalig Kontakt mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Wenn Sie also keine ePA haben möchten, widersprechen Sie der Bereitstellung gegenüber Ihrer
Krankenkasse. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
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10.3 Habe ich Nachteile bei meiner Gesundheitsversorgung, wenn ich der ePA
insgesamt oder einzelnen Funktionen widerspreche?
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die ePA oder einzelne ihrer Möglichkeiten nicht zu nutzen,
entstehen Ihnen hieraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Ihre
Gesundheitsversorgung bleibt auch künftig durch die etablierten Verfahren gewährleistet. Allerdings
steht Ihnen dann der genannte Nutzen der ePA auch nicht zur Verfügung.
...
https://www.tk.de/resource/blob/2172188/662bb1a1f3ad6a16907f2df748ac5d28/informationen-nach---343-sgb-v-ab-2025-data.pdf
Mai 24
Zwang zum Digitalen: Ich! Will! Analog! Sein!
Ob Bank, Arztpraxis oder Carsharing – alle setzen auf digitalen Zugang. Wer nicht digital ist, wird ausgeschlossen.
Quelle: taz
Neulich versuchte ich, einen Termin bei einem Orthopäden zu bekommen. Doch niemand ging ans Telefon. Auf der Webseite der Praxis nur der Hinweis „Terminvereinbarung bitte über Doctolib“. Wenige
Wochen zuvor kam Post von der Bank: Ich möge mir doch die neue App zulegen, das alte Banking-Verfahren werde sicher bald eingestellt. Ähnliches beim Handy-Anbieter: Bitte die App nutzen, statt die
Hotline des Kundenportals anzuwählen. Die ist ohnehin irgendwo tief im Impressum versteckt.
Und so geht es weiter. Für mich lohnt es sich nicht, ein eigenes Auto vor der Tür zu haben, also vergleiche ich Carsharing-Anbieter. Der vielversprechendste verlangt nicht nur das Installieren der
App, sondern auch die Nutzung von Google-Diensten beziehungsweise die eines iPhones. Um es anders zu sagen: Der Digitalisierungsterror macht vor nichts und niemandem halt. Auch die letzten Menschen,
die geglaubt hatten, dass sie ein Recht auf ein analoges Leben haben, spüren inzwischen, dass das ein Irrtum ist.
https://taz.de/Zwang-zum-Digitalen/!6009157/
dazu auch:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.
Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung)
darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.
Quelle: digitalcourage.de
Wir fordern …
Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen.
Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.
Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.
Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.
Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.
https://civi.digitalcourage.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang
April 24
Fazit und Einordnung
März 24
Februar 24
Jurist empfiehlt Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte
Quelle: MDR
Ab 2025 soll in Deutschland jeder eine elektronische Patientenakte bekommen. Unser Hörer Roland Lehmann hat uns dazu gleich mehrere Fragen geschickt: Ihn interessiert vor allem, ob ein Arzt
ihn zur Nutzung der ePA zwingen kann und wer für den Datenschutz zuständig ist. Tatsächlich haben Patienten die Möglichkeit, der Anlage dieser Akte zu widersprechen. Gründe zum Widerspruch sehen
Kritiker auch im Datenschutz.
...
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/elektronische-patientenakte-sicherheit-widerspruch-100.html
Dazu:
Widerspruch-elektronische-Patientenakte.[...]
PDF-Dokument [27.0 KB]
Worum es geht:
Die Bundesregierung vernetzt per Gesetz alle Arzt- und Zahnarztpraxen, alle Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Therapeuten miteinander. Jede Einrichtung muss sich dazu an eine Datenautobahn, Telematikinfrastruktur (TI) genannt, anschließen. Wer nicht mitmacht, muss Strafe bezahlen.
Die Politik spricht von Digitalisierung des Gesundheitssystems. Gemeint ist aber Vernetzung; digitalisiert sind die Einrichtungen ja alle.
Unsere Krankheitsgeschichten, Befunde, Diagnosen, Medikamente sollen in einer elektronischen Patientenakte zentral gespeichert werden. Über die Datenautobahn werden sie allen anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Gespeichert wird das ganze auf zentralen Servern oder Clouds privater Firmen wie IBM.
Bundesregierung, Krankenkassen und private Firmen wollen diese Daten nutzen, es geht um Geld.
Bisher haben Ihre Ärztin oder Ihr Arzt alles über Ihre Krankengeschichte entweder auf Papier oder in den Praxiscomputer geschrieben. Die Akten mussten 10 Jahre aufbewahrt werden und wurden dann geschreddert oder endgültig gelöscht. Einmal im Quartal verschicken alle Ärzte ihre Abrechnung mit verschlüsselten Diagnosen an die Krankenkasse, über eine gesicherte Verbindung, VPN oder virtuelles privates Netzwerk genannt.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dürfen nichts über ihre Krankengeschichte erzählen, weder Ihrem Arbeitgeber, noch Angehörigen, noch sonst jemandem. Das ist die Schweigepflicht. Ohne Schweigepflicht könnten Patientinnen und Patienten ihren Ärzten und Therapeuten nicht alles erzählen.
Angeblich sollen die Daten der elektronischen Patientenakte sicher sein. Das glauben wir aber nicht. Auf der ganzen Welt passieren immer wieder Datenlecks. z. B. landeten in Finnland 40 000 psychotherapeutische Diagnosen und Sitzungsprotokolle im Internet. Die Menschen wurden und werden damit erpresst. Immer wieder liest man von solchen Datendiebstählen. Damit lässt sich viel Geld erpressen oder Geheimnisse ausspähen.
Zentral gespeicherte Daten sind nie sicher. Krankheitsdaten im Internet sind für alle Betroffenen eine Katastrophe, denken Sie nur an Arbeitgeber, Kreditanfragen, Lebensversicherungen, beschämende Veröffentlichung u.s.w..
Seit Mitte 2021 bieten Krankenkassen die elektronische Patientenakte ihren Versicherten an. Da sollen all Ihre Befunde gesammelt werden die auf zentralen Rechnern gespeichert werden.
Wollen Sie das? Sie können sich entscheiden. Die elektronische Patientenakte ist für Patienten noch freiwillig (das soll sich laut Koalitionspapier in Zukunft ändern – opt-out Regelung) .
Wir wollen das nicht, wir zahlen sogar Strafe, weil wir Ihre Daten schützen wollen und uns nicht an die Datenautobahn, (Telematikinfrastruktur) angeschlossen haben bzw. uns gegen die Befüllung der elektronischen Patientenakte zur Wehr setzen. Wir halten dieses System für völlig überteuert, sehr unsicher und völlig nutzlos für Patienten und therapeutisch Tätige.
Wir wollen das nicht! Deswegen wollen wir Sie informieren.
...
https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/#
Januar 24
Halbzeit für den Minister der Herzen
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens als Fetisch
Quelle: Frankfurter Rundschau; Samstag, 30.12.2023 „Dr. Hontschiks Diagnose“
...
Lauterbach hat als Minister in vergangenen zwei Jahren ein Feuerwerk veranstaltet, wie es die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre zuvor noch nicht gesehen hat. Ein Krankenhaustransparenzgesetz, seiner „revolutionären“ Krankenhausreform vorgeschaltet, und eine Digitalisierung des Gesundheitswesens, wie sie trotz Milliardeninvestitionen bisher nicht gelungen war, so lauteten seine Versprechungen. Das eRezept, die eKrankschreibung waren ihm nur kleine Schritte
auf dem Weg zu einem Digitalgesetz, einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und zu einer elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie der Deutsche Bundestag inzwischen tatsächlich
beschlossen hat.
Bei seiner Rede im Plenum sprach Lauterbach von einem „Quantensprung“. Die ePA sei als ein persönlicher Datenspeicher aller Gesundheitsdaten und lebenslang für alle gedacht.
Wer nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist automatisch dabei, opt-out nennt man diese moderne Entmündigung.
Außerdem sei die ePA ein Durchbruch für die Forschung, denn die verschlüsselten Daten werden der Politik, der Wissenschaft, den Krankenkassen und der Pharmaindustrie für wissenschaftliche
Zwecke zur Verfügung gestellt. Ob das wirklich ein Quantensprung ist, das ist die Frage. Man kann das bewundern, man kann das bezweifeln.
Aber spätestens seit einem Interview, das Karl Lauterbach im November 2023 dem Spiegel gegeben hat, nehmen die Zweifel überhand. Allen Ernstes sagte er über die Vorteile der ePA in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI): „Wenn ich als Arzt mit einem Patienten spreche, habe ich bereits seine alten Befunde im Computersystem. Ich frage: Wie fühlen Sie sich? Die ganze Zeit hört eine Spracherkennungssoftware zu und überträgt die Stichpunkte, die wichtig sind, in die elektronische
Patientenakte ... (Ich) kann mit der KI über meine eigene ePA sprechen. Sie kann mir Empfehlungen geben, und ich kann sie fragen, ob bei meiner Behandlung vielleicht Fehler gemacht worden sind.“
Mir bleibt die Spucke weg. Als Arzt kann ich dazu nur sagen: Wer hat diesen Mann von der Leine gelassen, der von der Arzt-Patient-Beziehung und der Alltagsmedizin nicht die Spur
einer Ahnung zu haben scheint? Für die medizinische Arbeit ist das alles entweder völlig unbrauchbar, oder es handelt sich nicht mehr um Medizin. Wenn die Probleme in der Realität überhand nehmen, dann flüchtet man in die Digitalisierung, die alle Probleme löst und fast zu einem Objekt religiöser Verehrung wird. Dieser virtuelle Unfug macht die Digitalisierung zu einem Fetisch.
Im realen Gesundheitswesen knirscht es aber an allen Ecken und Enden. Krankenhäuser wurden reihenweise in die Insolvenz getrieben. Für Arztpraxen finden sich keine Nachfolger, stattdessen entstehen investoren-, sprich profitgetriebene Medizinische Versorgungszentren. In den Apotheken mangelt es an Medikamenten hinten und vorne. Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal in den Kliniken hat inzwischen katastrophale Ausmaße angenommen. Da kann der Herr Lauterbach
noch so lange mit seiner Künstlichen Intelligenz plaudern. Es wird nichts helfen.
chirurg@hontschik.de www.medizinHuman.de
https://www.fr.de/panorama/halbzeit-fuer-den-minister-der-herzen-92751241.html
dazu auch:
Wie KI die globale Gesundheitslast senken kann
- Von Lothar H. Wieler und Esther-Maria Antão
Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz werden zunehmend Teil des Alltags – das gilt auch für die Gesundheit. Die Gesundheitsdaten vieler Menschen auszuwerten bietet die Chance, dem Einzelnen eine gezielte personalisierte Versorgung zukommen zu lassen. Dabei müssen Risiken beachtet und Lehren aus vergangenen Fehlern gezogen werden.
Quelle: FAZ
...
Daten für die Forschung nutzen
Was sind die Eigenschaften, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens so mächtig wirken lassen?
Erstens liegen Patientendaten zurzeit in verschiedenen Silos vor: in medizinischen Registern, im ambulanten und stationären Sektor, bei Krankenkassen und so weiter.
Viele Analysen, beispielsweise zum langfristigen Erfolg einer Therapie oder der Vorbeugung von Krankheiten, können somit nicht übergreifend ausgewertet werden.
Würden Patientendaten in einem integrierten Gesundheitssystem zwischen Leistungserbringern und Wissenschaftlern sicher ausgetauscht, würde das mehr Wissen zum Nutzen gesunder
als auch erkrankter Menschen generieren. Denn Forschung auf dieser umfänglichen Datenbasis kann hochwertige Gesundheits- und Präventionsempfehlungen erarbeiten.
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September 23
"Nackt in der Gesundheitscloud - Wie unsere Körper
und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden"
Quelle: Norbert Häring
Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger - und uns alle gesünder. Zudem sei
die Digitalisierung des Gesundheitssystems alternativlos, denn ohne sie werden unsere Gesundheitssysteme über kurz oder lang zusammenbrechen.
Geht es hier wirklich um unsere Gesundheit oder um andere Interessen?
https://odysee.com/@norberthaering:8/nackt-in-der-gesundheitscloud-wie-unsere:1
https://www.youtube.com/watch?v=OoYBXXubOdA&t=171s
August.23
Der Gesundheitsminister gibt sich zuversichtlich: „Wir werden das modernste Digitalsystem in Europa haben“. Das versprach Karl Lauterbach (SPD) vor wenigen Tagen auf der Data for Health Conference in Berlin.
Den rechtlichen Rahmen dafür sollen zwei lang erwartete Gesetze liefern: das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Wir veröffentlichen die Referentenentwürfe beider Gesetzesvorhaben im Volltext (Digitalgesetz, Gesundheitsdatennutzungsgesetz). Als Drittes im Bunde soll noch das Digitalagenturgesetz folgen. Damit soll die Gematik, die für weite Teile der digitalen Gesundheitsinfrastruktur zuständig ist, zu einer Gesundheitsagentur werden.
Im Fokus steht aber zunächst der legislative Doppelschlag. Die Gesetze sehen vor, Gesundheitsdaten umfassend zu digitalisieren und zu nutzen. Sowohl Forschende als auch Krankenkassen sollen Zugriff auf die Daten erhalten. Für gesetzlich Versicherte heißt das: Sie müssen in Zukunft aktiv widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten genutzt werden. Bisher müssen sie in der Regel vorab zustimmen.
Dieser Paradigmenwechsel vom Opt-In zum Opt-Out geht zulasten der Versicherten – zumal grundlegende Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit weitgehend ungeklärt sind. Darüber hinaus bereitet der Minister nicht nur die Weitergabe der Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten an den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) vor, sondern er will eigenen Angaben zufolge auch den Datenhandel mit den USA ausbauen.
Elektronische Patientenakte und E-Rezept
Die beiden vorliegenden Gesetze sollen dafür zunächst „bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung“ abbauen. Das DigiG nimmt dazu vor allem die digitale Gesundheitsversorgung in den Blick. Zentrale Vorhaben sind hier unter anderem die Elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Das GDNG hingegen regelt vor allem, wie Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen und bereitgestellt werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung der Gesundheitsdaten. Sie soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen und gebündelt sämtliche Informationen rund um die eigene Gesundheit speichern. Auf freiwilliger Basis können die Versicherten die ePA bereits seit dem 1. Januar 2021 nutzen. Das tut bislang allerdings nur ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten hierzulande. Das Ministerium hofft, dass es bis Ende 2024 rund 80 Prozent sein werden – dank Opt-Out-Verfahren. Denn wer dann keine ePA haben möchte, muss dem aktiv widersprechen.
...
Juni 23
KI entscheidet
nichts: „Künstliche Intelligenz“ ist ein Versteck für die Menschen dahinter
Die verbreitete Angst vor einer Machtübernahme der Computer ist kategorisch falsch und hochgefährlich. Sie lenkt von den Interessen ab, in deren Sinn diese Maschinen trainiert werden
Quelle: Der Freitag - Michael Andrick
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Computer reagieren, aber verstehen nicht
Der Begriff „Intelligenz“ war bisher für Lebendiges reserviert. Wenden wir ihn auf Maschinenlernen an, führt dies auf eine tiefe Frage: Was heißt es, etwas zu verstehen? Wie ist das Verstehen selbst
zu verstehen? Denn Intelligenz, so sagt auch Prof. Walter, ist die Fähigkeit, zu verstehen.
Wer etwas versteht, der bringt seine Erfahrung – mal bewusst, mal intuitiv – unter Begriffe. Verstehen ist ein Urteilsgeschehen.
...
Ist nun die Reaktion eines IT-Programms auf einen „Input“ Verstehen – Ausdruck von Intelligenz? Urteilen Computer, wenn sie ein Mäuse- von einem Katzenbild unterscheiden oder jemandem wegen einer
Armut verheißenden Postadresse eine Autoversicherung verweigern? Nein.
Computerprogramme können eine Sortierung von Eingaben nach vorgegebenen Kriterien leisten. Aber die Anwendung dieser Kriterien durch das Programm ist die Ausführung eines elektronischen
Reiz-Reaktionsschemas und kein Urteil, d.h. eine Entscheidung zwischen Interpretationsmöglichkeiten. Computer reagieren nur, sie verstehen nicht.
Das Ansehen des Begriffs „Intelligenz“ achtlos plaudernd auf Maschinen zu übertragen, hat kulturell weitreichende Folgen. Die leichtfertige Behauptung einer „künstlichen Intelligenz“ rückt zunächst
außer Betracht, dass „KI-Systeme“ in Wahrheit maschinelle Funktionäre im Dienst der Interessen ihrer Entwickler sind. Treffen wir auf einen solchen elektronischen Apparatschik müssen wir uns fragen:
„Was will wohl der Mensch hinter dir von mir?“
„Prometheische Scham“ und ihre Gefahren
Statt gesunder Skepsis prägt jedoch arglose Naivität die Alltagssprache. Angesichts angeblich „überlegener“ Maschinen-Kalküle gilt es bereits als ganz normal, z.B. zu sagen: „Die KI hat entschieden“,
„bewertet das so“, „macht einen Unterschied zwischen x und y“ oder gar „Die KI will dies-oder-das“. So manövriert sich der Mensch in die irrige Fantasie hinein, intelligenzmäßig mit Maschinen zu
konkurrieren.
Die unsaubere Anwendung des Begriffs „Intelligenz“ macht uns anfällig dafür, angesichts maschineller Perfektion das Selbstvertrauen der Vernunft einzubüßen. Günther Anders nannte dieses Syndrom
„prometheische Scham“: Der Mensch fühlt sich seinen eigenen Technologien unterlegen und unterwirft sich ihre angeblichen „Forderungen“. Eine solche Haltung einzuüben, wird absehbar immer gefährlich
für unsere Freiheit.
Das Prinzip nämlich, einer Maschine Muster beizubringen und sie diese dann nutzbringend anwenden zu lassen, ist auch politisch mächtig, wie man in China nicht nur an der radikalen, digital umgesetzten Corona-Politik erkennen konnte. Dort werden (nicht nur) über die Universal-App „WeChat“ Informationen über alle möglichen Vollzüge des Lebens ihrer Nutzer an einer Stelle gesammelt und gespeichert. In ihrer Summe erlauben diese Informationen eine gespenstisch genaue Profilbildung; aber nicht nur das. Situationsbezogene Informationen zum realen Verhalten realer Menschen sind das Gold des „KI“-Zeitalters. Mithilfe solch realistischen Trainingsmaterials können Maschinen das Verhalten wirklicher Menschen sehr treffsicher antizipieren lernen.
Eine mittlere politische Einbildungskraft reicht aus, sich die Unterdrückungs- und Manipulationstaktiken auszumalen, die den Herren derart lebensnah durchtrainierter Rechenmaschinen zu Gebote stehen. Der Standard-Albtraum in der Debatte um „künstliche Intelligenz“ ist denn auch die Unterjochung des Menschen unter immer „intelligentere“ Maschinen.
Das kann uns nur passieren, wenn wir uns ihnen (d.h. ihren Programmierern) freiwillig unterwerfen. Der erste Schritt in diese Knechtschaft ist, das Verstehen misszuverstehen, indem wir elektronische Reflexe in einem Chip als Intelligenz missdeuten – als das Urteilen eines freien, für sein Tun verantwortlichen Menschen.
März 23
Elektronische
Patientenakte: Wo es noch hakt
Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur elektronischen Patientenakte. Viele Fragen seien im Detail noch nicht geklärt, sagt CCC-Mitglied
Martin Tschirsich ZDFheute:
Die Infrastruktur für die elektonische Patientenakte fehlt bisher. Lauterbach setzt mit seinen Plänen ein Luxusdach auf ein morsches Fundament.
Martin Tschirsich, Mitglied Chaos Computer Club
Konkret geht es bei der Kritik um die Frage, wie Befunde in die elektronische Patientenakte gelangen sollen. Patienten müssen ihren Ärztinnen und Ärzten dafür die Erlaubnis erteilen. Dann könnten zum
Beispiel die Ergebnisse einer Blutuntersuchung in der Akte abgelegt werden. (…)
Für die Akzeptanz der Patientenakte dürfte noch ein weiteres Kriterium wichtig sein: Datenschutz. “Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt”, sagt Linken-Digitalexpertin Anke
Domscheit-Berg. Sie kritisiert, dass Lauterbach den Bundesdatenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Pläne entmachtet und ihm ein Vetorecht entzogen habe.
“Herr Lauterbach vernachlässigt den Datenschutz”, sagt auch Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club. Damit wolle der Minister offenbar kurzfristig schneller vorankommen, allerdings sei das zu kurz
gedacht.
ZDFheute hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber um ein Interview gebeten. Kelber, ebenso wie Lauterbach SPD-Mitglied, lehnt eine Stellungnahme allerdings “aus politischen Gründen” ab.
Das allerdings spricht dann doch Bände.
Quelle: ZDF
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/e-patientenakte-digitalisierung-gesundheiteswesen-lauterbach-100.html
dazu:
Das sind die Gefahren und Vorteile
Quelle: taz
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Was sind die Nachteile?
Kritiker:innen befürchten die gläserne Patientin, Datenmissbrauch, Hackerangriffe und einen großzügigen Abfluss der Daten an Forschungseinrichtungen und Pharmaindustrie. So kritisiert Silke Lüder,
stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, die vor allem niedergelassene Haus- und Fachärzt:innen vertritt: „Die gesamte Planung zielt darauf ab, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben –
und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten gleich mit.“ Der Verband geht davon aus, dass die Gesundheitswirtschaft an die Daten will, um damit Geschäfte zu machen. Ganz von der
Hand zu weisen ist das nicht. So sagte Karl Lauterbach bei der Vorstellung seiner Pläne: Dass man derzeit keine Daten aus digitalen Patientenakten an die Forschung geben könne, lasse Deutschland
international zurückfallen.
Kritik kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Wer schweigt, sagt nicht automatisch Ja“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das
geplante Widerspruchsprinzip schon kritisiert. Mit seinen Gesetzesvorhaben vergrößert Lauterbach nun den Konflikt: Er plant, den Bundesdatenschutzbeauftragten bei dem Digitalisierungsprozess zu
entmachten. Dessen Vetorecht soll fallen, ebenso das des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wie lange liegen die Daten in der ePA?
Ärzt:innen müssen Patient:innendaten in den meisten Fällen bis 10 Jahre nach der letzten Behandlung speichern. Die ePA ist als lebenslanger Datencontainer gedacht: Damit könnte die behandelnde Ärztin
nachschauen, ob der Patient mit Gürtelrose in seiner Kindheit an Windpocken erkrankt war und wie schwer. Oder eine psychische Erkrankung aus grauer Vergangenheit wird als Indiz dafür gewertet, dass
auch aktuelle Beschwerden psychosomatisch sind. Wer einmal in die Akte gestellte Dokumente nicht mehr drin haben will, muss sich selber um die Löschung kümmern.
https://taz.de/Elektronische-Patientenakte/!5918459/
dazu:
"Für alle verbindlich":Lauterbach:
Elektronische Patientenakte kommt
Quelle: ZDF 05.03.2023 | 15:38 Uhr
"Wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei", sagt Karl Lauterbach zur kommenden elektronischen Patientenakte. Er hofft auch auf große Datensätze für die
Forschung.
Jeder Krankenversicherte soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. Der SPD-Politiker kündigte in der "Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.) an:
Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
"Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei." Seinen Vorschlag will Lauterbach demnach am Montag dem Bundeskabinett vorstellen. Auch das elektronische Rezept will
er 2024 verbindlich machen.
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Deutsche Stiftung Patientenschutz: "Schweigen ist keine Zustimmung"
Mit der elektronischen Akte werde der Patient Herr seiner Daten, warb der Minister. "Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente." Das helfe auch bei der Behandlung. "Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat."
"Eine Patientenakte ist wichtig", hieß es von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Doch Schweigen ist keine Zustimmung." Notwendig sei auch eine Lösung für nicht technikaffine Patienten.
" Karl Lauterbach muss nachbessern sonst wird sein Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern."
https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/lauterbach-elektronische-patientenakte-100.html
Januar 23
Quelle: Nachdenkseiten
In ihrem neuen Buch „Zeitenwende. Corona, Big Data und die kybernetische Zukunft“ beschäftigt sich die Wiener Wirtschaftshistorikerin Andrea Komlosy mit dem Vormarsch des medizinisch-pharmakologisch-biotechnischen Komplexes, der neue Leitsektoren ausbildet. Mit ihm, so die Versprechungen der Apologeten einer schönen neuen Welt, vervollkommne sich nicht nur der Mensch, sondern eröffne sich auch die Möglichkeit, die globale Krise des Kapitalismus zu überwinden. Corona bot dazu die Gelegenheit und den Anschub. Die zunehmende Ablieferung von Verhaltensdaten während der Nutzung von digitalen Kommunikationstechnologien und Plattformen liefert den Rohstoff, der im Med-Pharma-Komplex zu neuen Produkten entwickelt wird. Diese sind untrennbar mit Kontrolle verbunden, sei es mit der Überwachung von Körperfunktionen oder mit der Heranziehung der Daten bei der Entscheidung, wer ein Lokal betreten, ins Ausland reisen oder eine Stelle besetzen darf. Der Zugriff auf den Körper ist ein wesentlicher Bestandteil zur Herstellung eines von den neuen Leitsektoren und ihren politischen Vertretern gewünschten „neuen Menschen“. Im Folgenden eine Leseprobe aus dem Kapitel „Der Zugriff auf den Körper“.
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https://www.nachdenkseiten.de/?p=92492
November 22
Corona, Big Data und die Massensteuerung
Quelle: Multipolar
Die „Zeitenwende“ ist schon länger in Gang: Wir befinden uns im Übergang vom industriellen zum kybernetischen Zeitalter, schreibt die Wirtschaftshistorikerin Andrea Komlosy in ihrem aktuellen Buch. Doch der Wandel kommt weder von selbst noch ohne Widerstand – Apologeten der neuen Ära wissen, es bedarf Katastrophen und Schocks dazu. Die Corona-Krise wird als solch ein beschleunigendes Element politisch genutzt, unter anderem um neue digitale Kulturtechniken gesellschaftlich einzuüben und um medizinische Überwachung sowie Bewegungskontrolle von Menschen auszubauen. Multipolar veröffentlicht Auszüge aus Komlosys neuem Buch „Zeitenwende“.
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Big Data für Big Pharma
Die IT-Konzerne haben erkannt, dass das maßgeschneiderte Angebot von Heilung, Gesundung und Vervollkommnung einen Zukunftsmarkt darstellt. Der Zugang zu diesem Markt verläuft über die Verfügbarkeit von Daten: der menschliche Körper als Datenschatz. IT-Konzerne weiten ihre Geschäftsbereiche über den Informations- und Kommunikationssektor hinaus aus. Sie übernehmen die Verwaltung von Krankenakten und Versicherungsmanagement und setzen die Test- und Contact-Tracing-Anwendungen von Regierungen und privaten Anbietern operativ um. (12)
Seit neuestem steigen sie selbst ins Pharma-, Gesundheits- und Fitnessgeschäft ein. (13) Zum Beispiel Google-Alphabet, das mit „Verily Life Science“ über ein eigenes Biotech-Unternehmen verfügt, das mit US-amerikanischen Universitäten Human Health Maps entwickelt. Mit Novartis und Pfizer arbeitet Verily an Künstlicher Intelligenz für medizinische Anwendungen. Über das Joint Venture Onduo kooperiert Google mit Sanofi, um mit Big Data die Behandlung von Diabetes-Patienten zu organisieren. Google ist auch am Fitness-Tracker-Hersteller Fitbit beteiligt und hat so Zugriff auf die Daten der Nutzer.
Apple wiederum hat Zugang zu Apple-Watch-Nutzern. Diagnose-Apps zeichnen die Vitalfunktionen der Nutzer auf. Mit Apple’s ResearchKit führen namhafte medizinische Forschungsinstitute in den USA und Israel klinische Studien über das iPhone durch. Samsung ist über die Tochterunternehmen „Samsung Biologics“ und „Samsung Bioepics“ in Kooperation mit Merck auf den Pharmamarkt vorgedrungen. Amazon wiederum ist mit „Amazon Pharmacy“ in den globalen Online-Handel mit Medikamenten eingestiegen. Der Konzern hat sich in ein Unternehmen für Symptomkontrolle und Triage eingekauft. Für den britischen Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) adaptiert Amazon den Alexa-Sprachassistenten für Online-Beratungsdienste und arbeitet an Sprachverarbeitungsprogrammen für medizinische Konversationen.
Last but not least sei der Wortführer der globalen Impfkampagne, Microsoft-Gründer Bill Gates, erwähnt. Die Bill-&-Melinda-Gates-Stiftung investierte 2015 in das Tübinger Pharma-Unternehmen Curevac, das Impfstoffe gegen Malaria und Grippe herstellt, und 2019 in die Mainzer Firma BioNTech 50 Mio. Euro zwecks HIV- und Tuberkulose-Forschung. Damals war BioNTech noch ein unbedeutendes Unternehmen, das im zweiten Quartal 2019 25,8 Mio. Euro Umsatz schrieb und mit 50 Mio. Euro im Gewinnminus lag. Im ersten Quartal 2022 war der Umsatz auf 6,37 Mrd. US-Dollar angewachsen, der Gewinn auf 4,75 Mrd.
Lukrativer Wechsel in die Gesundheitsbranche Diese Kooperationen und Verschmelzungen zwischen Big Data und Big Pharma (14) zeigen den Bedeutungsgewinn der MANBRIC-Sektoren (15) auf, die mit dem Corona-Moment einen ungeahnten Auftrieb erfahren haben. Einen ähnlichen Strategiewechsel können wir auch bei Erzeugern klassischer Haushaltselektronik beobachten, die in Big Pharma einsteigen. Dabei dienen die Mikroprozessoren, die im smarten Haushaltsgerät stecken, als Sammelstelle und Transmissionsriemen für den Datentransfer.
Das Beispiel des niederländischen Philips-Konzerns zeigt allerdings, dass der Wechsel auf die Gesundheitsbranche noch lukrativer zu sein verspricht. Philips trennt sich von den Produkten, die den Konzern bekannt gemacht haben, wie Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Kaffee- oder Bügelmaschinen. „Wir dürfen nicht an der Vergangenheit kleben bleiben und setzen einen weiteren Schritt in der Transformation von Philips zu einem Medizin-Konzern“, so Vorstandschef Frans van Houten zum geplanten Verkauf der elektronischen Konsumgüter-Sparte. (16) Die neue Konzernstrategie setzt auf MRI- und CT-Scanner für Krankenhäuser, Home-Monitoring-Computer-Verbindungen für Online-Konsultationen zwischen Patient und Arzt oder auf medizinische Beatmungsgeräte, die in der Corona-Zeit stark nachgefragt waren.
Im April 2021 hat die Frankfurter Siemens-Tochter „Siemens-Healthineers“ mit einer Produktionsstätte in Shenzhen den US-Medizintechnik-Konzern Varian übernommen. Die Liquidität resultierte nicht zuletzt aus dem Verkauf von Covid-19-Schnelltests in Deutschland, die 2020/21 die Kassen mit 750 Mio. Euro gefüllt haben. Mit der Übernahme des auf personalisierte KI-datenbasierte Diagnose und Krebsbehandlung spezialisierten Unternehmens soll ein Upgrading in eine höhere Wertschöpfungsklasse erzielt werden; das nicht so lukrative Ultraschallgeschäft wird dann abgestoßen werden oder in anderen Worten: „Wir optimieren das Set-up der Sparte“, so Siemens-Healthineers-Vorstandschef Bernd Montag. (17)
Eine durch und durch kriegerische Rhetorik verwendet Novartis, um die Umgestaltung des Pharmariesen auf medizinische Spitzentechnologie zu beschreiben. Diese soll durch den Verkauf der Generika-Sparte und die Übernahme weiterer Anteile von „Alnylam Pharmaceuticals“, bekannt für sein Nobelpreis-ausgezeichnetes Programm zur gentechnischen Behandlung seltener genetischer Erkrankungen, erzielt werden – mit dem erklärten Ziel, die „Kriegskasse“ anschwellen zu lassen. „Das ist es, was die Investoren wollen. Nicht diese ganzen Nebenkriegsschauplätze.“ (18) Es gelte, so der Novartis-Chef Vas Narasimhan, „Medizin neu zu denken.“ Diese Ausdrucksweise spiegelt die Verachtung (der Investoren) für die Breitenmedizin wider. Das Augenmerk liegt auf körperlichen Eingriffen, die als Anwendungs- und Experimentierfeld für Gentechnik und Künstliche Intelligenz dienen, weil damit am meisten verdient werden kann.
(…)
https://multipolar-magazin.de/artikel/massensteuerung
September 22
Lauterbach will elektronische Patientenakte radikal umbauen
Quelle: Handelsblatt
„Wichtige Funktionen seien mit der Akte, wie sie derzeit angelegt sei, nicht möglich. (…) Technische Hürden stünden im Wege. Als Beispiel nannte Lauterbach die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Informationen, die in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden. ‚Das bedeutet, dass wir die Daten dafür nicht verwerten können‘, sagte Lauterbach. Die Verschlüsselung ist insbesondere Datenschützern und Krankenkassen wichtig. (…) Derzeit arbeitet Lauterbachs Ministerium an einem sogenannten Opt-out-Verfahren. Dabei müssen Versicherte eigens widersprechen, wenn sie die elektronische Akte nicht erhalten wollen. (…) Damit aussagekräftige Forschung und Vorsorgemodelle durch Künstliche Intelligenz überhaupt möglich werden, muss der Pool an Daten möglichst groß und vollständig sein. Dafür wäre es aber nötig, Ärzte und andere Leistungserbringer zu verpflichten, die Daten ihrer Patienten in der Akte abzulegen – und diese Entscheidung nicht den Nutzern zu überlassen.“
02.05.22
25.04.22
https://tkp.at/2022/04/24/naechster-schritt-zur-digitalisierung-der-menschen-das-e-rezep
07.04.22
https://www.jungewelt.de/artikel/424094.grundrechte-corona-app-keine-dauerl%C3%B6sung.html
15.02.22
The covid “vaccine passport” (June 2021 and onward)
12.2.22
Quelle: NORBERT HÄRING:
„Nun soll der Genesenennachweis als Zugangsberechtigung für alles mögliche ebenfalls den Weg des Digtialen gehen. Die Ländergesundheitsminister haben auf ihrer Sitzung am 10. Januar beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, „eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird, so dass auch der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.“ ….
Außerdem will die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg zur Unterstützung der geplanten allgemeinen Impfpflicht ein Impfregister als Pilotprojekt einführen, damit es auf Bundesebene mit demselben schneller vorangeht. … Zunächst sei ein digitaler Impfpass mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen geplant, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Ob ein solcher Pass im Pandemiefall verpflichtend werden kann, soll ebenfalls geprüft werden. …
Nach den Vorstellungen des US-zentrierten Konglomerats aus mächtigen Stiftungen, IT-Konzernen, Beratungsgesellschaften und Unternehmenslobbys, die gleichzeitig die weltweite Impfkampagne und die Kampagne zur digital-biometrischen Identität aller Erdenbürger, sowie die global harmonisierten Impfnachweise vorantreibt, wird der Impfnachweis dauerhaft Personalausweise, Reisepässe und Führerschein als wichtigste Ausweisdokumente ablösen.“
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/digital-health-deloitte/
06.01.22
Digitalisierung in Arztpraxen: „Das
raubt uns die Zeit für die Patienten“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nicht voran. Ärzte sollen Rezepte und Krankschreibungen künftig nur noch elektronisch ausstellen. Das Problem ist nur: Die meisten Praxen verfügen nicht
über die notwendige Technik dafür. […]
Bislang sind lediglich 50 von 120.000 Arztpraxen bundesweit technisch in der Lage, ein eRezept auszustellen. Und nur 100 der 19.000 Apotheken können das eRezept einlösen, bestätigt auf Anfrage die
nationale Agentur für digitale Medizin, Gematik, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Einführung der elektronischen Gesundheitsdienste in Deutschland vorantreibt.
Der Orthopäde und Unfallchirurg Peter Kalbe aus dem niedersächsischen Rinteln betreibt eine moderne Gemeinschaftspraxis mit acht Ärzten, die schon weitgehend papierlos läuft. Der Mediziner ist ein
großer Anhänger von Arbeitserleichterung durch Digitalisierung. Er gehört zu den gutwilligen Pionieren, die sich bereits seit 2017 mit der Telematik im Gesundheitswesen auseinandersetzen.
„Wir waren mit unter den Ersten, weil ich eigentlich sehr optimistisch war und vor allem bezüglich der Verbesserung der Kommunikation mir sehr viel erhofft habe“, sagt er. „Ich habe das auch
öffentlich und in unserem Ärzteblatt mit Erfahrungsberichten immer propagiert, muss aber sagen, dass ich in den letzten Monaten doch erheblich frustriert war.“
Denn Kalbe hat die bittere Erfahrung gemacht, dass die Telematik seinen Alltag nicht erleichtert, sondern behindert.
Quelle: Deutschlandfunk Kultur
https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitalisierung-arztpraxen-elektronisches-rezept-100.html
2021
Quelle: Norbert Häring 12.11.21
"Elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte, elektronische Patientenidentität, kontrolliert von großen US-IT-Unternehmen. Auf Biegen und Brechen machen Spahn und Co. das Patientengeheimnis zum Auslaufmodell und bereiten allgegenwärtige digitale Gesundheitskontrollen vor. Die Ampelregierung, scheint weitermachen zu wollen, wo die schwarz-rote aufgehört hat – auch mit der ehemals freiheitlichen FDP.
„Was ich sehe und höre bei der Behandlung oder außerhalb im Leben der Menschen, so werde ich von dem schweigen, was niemals nach draußen dringen soll.”
Hippokrates, 400 v.u.Z."
"Die Arbeiten laufen und sollen in wenigen Jahren soweit abgeschlossen sein, dass alle unsere Gesundheitsdaten, alle unsere Interaktionen mit dem Gesundheitssektor, in einer zentralen Datenbank zusammenlaufen. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand behalten wir dabei die volle Kontrolle darüber, wer auf welche Daten in dieser hochsensiblen Datenbank zugreifen darf. Doch wer sich darauf verlässt, dass das so bleibt, der ist hochgradig naiv."
...
"Bekommen bald nur noch Gesunde Zutritt
Während der Corona-Pandemie wurde mit maßgeblicher Unterstützung, teilweise sogar auf Betreiben von IT-Konzernen wie Microsoft und der konzernnahen Stiftungen aus dem Silicon Valley und der Wall Street eine umfassende Infrastruktur von Zugangskontrollen zu fast allen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Verkehrsmitteln geschaffen, wo Menschen zusammenkommen.
Noch funktioniert das vielerorts analog, aber in einigen Ländern, und in Berlin läuft es nur noch über den digitalen Impfnachweis, für den eine Vaccination Credential Initiative von Konzernen und Stiftungen vorab die globale Standardisierungsarbeit geleistet hat. Die WHO-Richtlinien für den digitalen Impfpass haben die Gates-Stiftung und die Rockefeller-Stiftung finanziert.
Die Infrastruktur des Impfnachweises soll offen sein für weitere Gesundheitsdaten und auch für Daten jenseits des Gesundheitswesens, wenn es etwa um Grenzübertritte geht. Die elektronische Patientenakte wird im Zuge des Zeitalters der Pandemien eher früher als später mit den Impfnachweisen und der Infrastruktur zu deren Kontrollen verknüpft werden. Die österreichische Regierung hat das schon im Mai 2021 mit einem Gesetzentwurf einzuführen versucht."
https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/epa-erezept-arvato-ibm/
Bundesdatenschutzbeauftragter:
„Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO“
Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten
Bewertungen.
https://ddrm.de/bundesdatenschutzbeauftragter-elektronische-patientenakte-verstoesst-gegen-die-dsgvo/
E-Patientenakte:
Industrieverbände wollen Daten für Forschungszwecke nutzen
Zehn Industrieverbände, unter ihnen der Bitkom, fordern zu Forschungszwecken einen einfachen direkten Zugang zur elektronischen Patientenakte.
https://www.heise.de/news/E-Patientenakte-Industrieverbaende-wollen-Daten-fuer-Forschungszwecke-nutzen-6137584.html
Großbritannien: Krankengeschichten von mehr als 55 Mio. Patient*innen sollen in einer Datenbank gespeichert werden, die für akademische und kommerzielle Dritte zugänglich ist
Quelle: Die Datenschützer Rhein-Main
Das meldet die britische Zeitung Guardian am 30.05.2021. Im Beitrag wird u. a. mitgeteilt:
Spahn öffnet Industrie Hintertür zu Versichertendaten
https://www.heise.de/tp/features/Schon-wieder-Spahn-erhoeht-Datenschutz-Risiko-4867069.html
Vertrauliche Psychotherapiedaten in Finnland gehackt
Vertrauliche Notizen aus Psychotherapiesitzungen von zehntausenden Patienten sind in Finnland von Hackern gestohlen und teils veröffentlicht worden.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117742/Vertrauliche-Psychotherapiedaten-in-Finnland-gehackt
Datenschützer sehen „alle unsere Grundrechte“ unter Druck
Datenschützer warnen davor, bei der Pandemiebekämpfung Grundrechte ohne erkennbaren Nutzen infrage zu stellen.
"Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar spricht rückblickend von einer Debatte über die App, die angesichts massiv ansteigender Infektionszahlen „zunehmend polarisierend und schroff“ verlaufen
sei. „Datenschutz wurde gegen Gesundheitsschutz gestellt.“"
... "Datenschutz schütze nicht die Daten, sondern die Menschen, betonte der Behördenchef. „Es gilt, den Datenschutz wieder zu den Menschen zu bringen und klarzumachen, dass Digitalisierung ohne Datenschutz eine Digitalisierung ohne Grundrechtsschutz ist.“
Brink unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die Grundrechte, neben dem Datenschutz, insbesondere auch die Berufsfreiheit, die Reisefreiheit und die Versammlungsfreiheit nicht nur für „Schönwetter-Perioden“ gedacht seien. „Sie gelten immer und sind nur dann einschränkbar, wenn dies unbedingt notwendig und angemessen ist“, sagt der Datenschützer." ...
Quelle: Handelsblatt