Elektronische Patientenakte
Und nicht vergessen:
Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte muss aktiv bei der Krankenkasse eingelegt werden!
Die bereits angelegte Akte wird dann auch gelöscht!
Und nicht vergessen:
Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte muss aktiv bei der Krankenkasse eingelegt werden!
Die bereits angelegte Akte wird dann auch gelöscht!